Gewaltschutz für alle! BIK veröffentlicht Statement zu den Konsequenzen des EU-Asylkompromiss
„Geflüchtete Frauen und Mädchen haben ein Recht auf Gewaltschutz. Die Europäische Union ist der Istanbul-Konvention beigetreten und muss diese auch bei ihrem Asylsystem berücksichtigen.“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.
Das Bündnis Istanbul-Konvention verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass mit dem Beitritt der Europäische Union zur Istanbul-Konvention (IK) am 1. Juni 2023 nicht nur in Deutschland, sondern nun auch auf EU-Ebene der umfassende Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt gesetzlich verankert ist. Der Schutz der IK ist ausdrücklich diskriminierungsfrei für alle Frauen und Mädchen in der EU umzusetzen – auch jene, die auf der Flucht sind. Nur eine Woche nach dem IK-Beitritt führt der Rat der EU-Innenminister*innen das Bekenntnis zur Istanbul-Konvention mit dem GEAS-Entwurf ad absurdum, da die Pläne die Menschenrechte von Geflüchteten und dabei besonders von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und den LGBTQIA*-Communitys aushebeln.
Das Bündnis Istanbul-Konvention lehnt die Pläne des EU-Rats ab und erwartet, dass diese zu einer weiteren Eskalation der Gewalt an den EU-Außengrenzen führen. Die Stellungnahme geht dabei ausführlich auf zwei zentrale Punkte im Plan des EU-Rats ein, auf das Grenzverfahren und das Konzept so genannter „Sicherer Drittstaaten“. Frauenpolitischen Akteur*innen werden aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, die Umsetzung der Pläne zu verhindern, und stattdessen für ein humanes Asylrecht einzutreten, das im Einklang mit der Istanbul-Konvention und anderen völkerrechtlichen Vorgaben steht.
Der djb hat sich im Frühjahr 2018 mit anderen Frauenrechtsorganisationen und weiteren Bundesverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Ziel ist, als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung der Konvention zu begleiten und voranzutreiben.
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