Keine neue Vermehrungsrichtlinie bei Zierpflanzen – Erfolg für BVZ
„Auch die Kommission hat erkannt, dass die Zierpflanzen in ihrer Komplexität und Vielfalt noch immer ausreichend geregelt sind und nicht in einer neuen Richtlinie zu Vermehrungsmaterial mit landwirtschaftlichen Kulturen zusammengeführt werden soll“ so Frank Werner, Vorsitzender des BVZ.
Der BVZ hatte sich bereits im ersten Verfahren in 2013 vehement gegen eine Zusammenlegung mit den Richtlinien z.B. für Kartoffeln oder ackerbauliche Kulturen ausgesprochen. Die Konsequenz wären z.B. massive Änderungen in der Vermarktung von neuen Sorten, die alle einen Sortenschutz benötigen würden, um im Markt eingeführt werden zu dürfen.
Im neuen Entwurf heißt es nun, dass nach der Konsultation mit den Mitgliedstaaten und Stakeholdern festgestellt wurde, dass die Rl 98/56/EU weiterhin den Anforderungen des Sektors genügt und deshalb unverändert erhalten bleibt.
„Dass dies jetzt endgültig so akzeptiert wird, freut uns sehr“, so Werner, „und zeigt, wie wertvoll und wichtig unser Engagement auch in Brüssel ist.“
Hintergrund:
Die Kommission beabsichtigt mit der Novellierung der Richtlinien für Vermehrungsmaterial in der EU vergleichbare Bedingungen in den Mitgliedstaaten zu schaffen, neue Entwicklungen zu unterstützen und zu nutzen und zur Nahrungssicherheit, nachhaltigen Produktion und Biodiversität beizutragen. Der ZVG hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme beteiligt und die großen Bedenken, die eine Integration von Zierpflanzen in den neuen Rechtsakt nach sich gezogen hätte, dargelegt. Somit wird nach aktuellem Stand die Anbaumaterialverordnung für Zierpflanzen (gemäß RL 98/56/EU) weiter Grundlage für die Produktion und Vermarktung von Vermehrungsmaterial sein.
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