Klares Nein zu überhasteter Regelung der Suizidbeihilfe
Die Entwürfe waren erst kürzlich zusammengeführt worden (Helling-Plahr, Künast et al.)oder sollen noch überarbeitet werden (Castellucci et al). „Eine Abstimmung im Schnelldurchgang verbietet sich angesichts der Kürze der Zeit von selbst“, mahnt Pinkowski. Auch inhaltlich müssten die Regelungsverfahren dringend auf den Prüfstand gestellt werden, denn es existiere keine seriöse Folgenabschätzung nach einem möglichen Inkrafttreten der Gesetzesvorhaben. So betrachteten beide Entwürfe die assistierte Selbsttötung in erster Linie unter juristischen Gesichtspunkten, ohne die individuellen Lebensumstände von Betroffenen und deren Angehörigen ausreichend zu berücksichtigen.
„Es darf nicht soweit kommen, dass ärztliches Handeln zur Dienstleistung verkommt und die Möglichkeiten der Palliativmedizin in den Hintergrund treten“, warnt Pinkowski. „Schon jetzt stehen Ärztinnen und Ärzte auch in der letzten Lebensphase beratend und begleitend an der Seite ihrer Patienten. Sie dürfen nicht kriminalisiert werden, wenn sie sich nicht nach Schema F – eine Art Checkliste für den ärztlich assistierten Suizid – an neue gesetzliche Vorgaben halten. Vielmehr müssen sie ihre Patienten weiterhin individuell betreuen können.“ Auch in Zukunft sei es wichtig, notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Palliativversorgung durchzusetzen, um Menschen ein würdiges und lebenswertes Lebensende zu ermöglichen.
2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben die Freiheit einschließe, sich das Leben zu nehmen. Zugleich wurde empfohlen, Regeln zur so genannten „Sterbehilfe“ zu schaffen. Pinkowski appelliert daher an den Deutschen Bundestag, sich vor einer Entscheidung in der Sommerpause intensiv mit der Thematik des assistierten Suizids und den beiden Regelungsvorschlägen auseinanderzusetzen.
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