Lifestyle-News vom 13.07.2023
Lifestyle-News vom 13.07.2023
In 23 Wochen ist Weihnachten
Alle Jahre wieder, wenn draußen der Sommer ruft und die Eisdielen ihren Jahresumsatz machen, bereitet sich der Buchhandel bereits auf das Weihnachtsgeschäft vor. Wir möchten Ihnen entsprechend unsere diesjährigen Neuerscheinungen aus dem Hause JUMBO zum großen Fest vorstellen.
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Das Geburtstagskind Bettina Göschl auf Lesereise im Bamberger Land und beim Norder Piratenfest
Wir gratulieren noch einmal ganz herzlich! Die Kinderliedermacherin und Autorin Bettina Göschl feierte am 7. Juli 2023 ihren Geburtstag. Zuvor begeisterte sie auf einer Lesereise im Bamberger Land vom 2. bis 6. Juli 2023 in Kindergärten und Grundschulen Groß und Klein mit ihren Liedern und Geschichten. Gemeinsam mit Klaus-Peter Wolf war sie am 9. Juli 2023 beim Norder Piratenfest zu Gast.
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Klaus-Peter Wolf im Gespräch mit Azubis über Praktikum in Auschwitz
Bestsellerautor Klaus-Peter Wolf, der erst kürzlich DIE GOLDENE SPECTRA von der Illustrierten Die Bunte erhalten hat, sprach mit VW-Azubis nach deren Praktikum in der Gedenkstätte Auschwitz. Außerdem liest der König der Ostfriesenkrimis beim ersten Westerwälder Krimifestival im Herbst 2023.
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„Wer einen egalitäreren Ort als das Freibad aufsuchen will, muss auf den Friedhof gehen.“ (Arno Frank)
Der freie Journalist Arno Frank, Autor des Romans Seemann vom Siebener, der als gleichnamiges Hörbuch bei GOYALiT erschienen ist, hat einen Essay über die Institution Freibad im Spiegel veröffentlicht.
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Barbara Landbeck besucht die Ganztagsschule Kroonhorst mit „Robby aus der Räuberhöhle“
Die freischaffende Malerin, Illustratorin und Autorin Barbara Landbeck hat die Ganztagsschule Kroonhorst in Hamburg besucht und bei einem Zeichenworkshop zwei ersten Klassen ihr Kinderbuch Robby aus der Räuberhöhle aus dem JUMBO Verlag präsentiert.
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Paarporträt über Bettina Göschl und Klaus-Peter Wolf in der Donna
Im Magazin Donna (Juli-Ausgabe 2023) ist ein Porträt über Bettina Göschl und Klaus-Peter Wolf erschienen. Das Schriftstellerpaar veröffentlicht im JUMBO Verlag gemeinsam die international erfolgreiche Kinder(hör)buchreihe „Die Nordseedetektive“.
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„Bobo Siebenschläfer“ beim 15. Hörspielwochenende in Brandenburg
Am 22. und 23. Juli 2023 findet im Brandenburger Slawendorf das 15. Hörspielwochenende statt – ein sommerliches Vergnügen für Jung und Alt. Mit dabei sind die Hörspielabenteuer von „Bobo Siebenschläfer“ aus dem JUMBO Verlag.
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Reisekoffer auf, Urlaubslektüre rein: Die kleine Zeitung empfiehlt „Wenn Worte töten“ von Anthony Horowitz
Pünktlich zum Ferienbeginn empfehlen Redakteur*innen von Die kleine Zeitung ihre aktuellen Lieblingsbücher. Welcher Kriminalroman im Reisekoffer auf jeden Fall nicht fehlen darf, ist der dritte Fall für Hawthorne und Horowitz Wenn Worte töten des britischen Erfolgsautors Anthony Horowitz. Das gleichnamige Hörbuch ist bei GOYALiT erschienen.
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Müll-Kunst von Moni Port
Die Künstlerin Moni Port stellt mit „Stories from the sea“ auf der Kunstsäule in Frankfurt-Sachsenhausen eine aus Müll bestehende Collage aus. Auch bei JUMBO gibt es Geschichten, die vom Müll aus dem Meer und seinen Folgen berichten.
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Reconsideration Request & Backlinkabbau – ABAKUS Internet Marketing GmbH
„Ganzheitliche Suchmaschinenoptimierung fängt für ABAKUS beim Klick in den Suchergebnissen an und hört beim Check-out auf. So gewährleisten wir einen optimalen Return on Invest.“
Kamillo Kluth, Geschäftsleiter ABAKUS Internet Marketing GmbH
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Die Betreuungsverfügung – was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Mit einer Betreuungsverfügung wird sichergestellt, dass im Notfall die Bedürfnisse der betroffenen Person u.a. zu Ort der Versorgung, Kontakt zu Angehörigen und Lebensgewohnheiten von einer Vertrauensperson erfüllt werden. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Eine Betreuungsverfügung wird dann benötigt, wenn das Gericht eine Betreuungsperson bestellen muss, z. B. wenn die bevollmächtigte Person in der Vorsorgevollmacht ausfällt.
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Die Patientenverfügung – was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Mit einer Patientenverfügung werden Wünsche zu medizinischen und lebenserhaltenden Behandlungen festgelegt. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht: In einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson festgelegt, die u.a. den Patientenwillen in der Patientenverfügung gegenüber medizinischem Personal durchsetzt. Es wird empfohlen, eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung zu ergänzen.
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