„Menschen mit Sterbewunsch nicht allein lassen“: ZdK würdigt Entscheidung des Bundestags für Suizid-Prävention
Der Bundestag hatte zunächst mehrheitlich einen Gesetzentwurf der Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci abgelehnt, für den sich das ZdK sehr stark gemacht hatte. Dieser Entwurf plädierte für eine Regelung im Strafrecht, die ärztliche Begutachtung zur Voraussetzung für Sterbehilfe gemacht hätte. Der Vorschlag der Gruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast, der eine Beratungsregelung außerhalb des Strafrechts vorsah, wurde ebenfalls mehrheitlich ablehnt.
Prof. Andreas Lob-Hüdepohl, Mitglied des ZdK und des Deutschen Ethikrats, bedauerte es sehr, „dass sich der Bundestag zu keiner präziseren Regelung der Suizidhilfe hat entschließen können. Es gibt nun weiterhin keine rechtverbindlichen Kriterien, wer die Ernsthaftigkeit und Freiverantwortlichkeit eines Suizidwunsches wie feststellt. Das halte ich für extrem unbefriedigend. Faktisch heißt dies auch, dass Sterbehilfevereine offen für ihre Angebote werben können.“
Die Präsidentin des ZdK hofft, dass nun zumindest die Stärkung der Prävention die Zahl der Suizide in Deutschland verringern wird. „Es ist gut, dass der Entschließungsantrag mit 688 von 693 Stimmen angenommen wurde. Ich werte das als hohe Sensibilität des Bundestags für menschliches Dasein in einer lebensbedrohlichen Krise. Beratung ist dann von alles entscheidender Bedeutung. Wir dürfen Menschen, die einen Suizidwunsch haben, nicht allein lassen! Das gilt für Menschen jeden Alters“, so Stetter-Karp. „Für kirchliche Einrichtungen, für Senioren- und Pflegeheime bedeutet der Ausbau der Prävention, dass ihre Schutzfunktion gestärkt wird. Bewohner*innen können nun zusätzliche Angebote für eine lebensdienliche Beratung gemacht werden.“
Die Präsidentin des ZdK bedauerte gleichzeitig, dass die weiter ausbleibende gesetzliche Regelung der Suizidassistenz Ärzt*innen, Pflegenden und suizidalen Menschen „schwere Entscheidungen am Ende des Lebens nicht leichter macht. Es bleibt eine fatale Unsicherheit. Für kirchliche Einrichtungen bedeutet dies, die Sichtachse auf das Leben ohne gesetzlichen Rahmen offenhalten zu müssen. Ich hoffe, dass wenigstens ein möglicher Gesetzentwurf zur Suizidprävention, der im Entschließungsantrag vorgeschlagen wird, kommen wird.“
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