OLG Stuttgart: Online-Casino muss Verlust aus Online-Glücksspiel erstatten
„Online-Glücksspiele sind in Deutschland verboten, wenn der Anbieter nicht über die notwendige Lizenz verfügt. Mit dem OLG Stuttgart hat nun weiteres Oberlandesgericht bestätigt, dass Spieler ihren Verlust aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Der Kläger in dem vorliegenden Fall hatte über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen April und Oktober 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 14.800 Euro verloren. „Wir haben von der Anbieterin der Online-Glücksspiele die Rückzahlung des Verlusts gefordert, da sie keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot hatte und die abgeschlossenen Verträge mit unserem Mandanten daher nichtig sind“, so Rechtsanwalt Cocron.
Die Klage hatte in zweiter Instanz am OLG Stuttgart Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten gewesen. Auch nach der Lockerung dieses Verbots zum 1. Juli 2021 müssen die Anbieter der Online-Glücksspiele eine in Deutschland gültige Erlaubnis haben. Über eine solche Erlaubnis hat die Beklagte nicht verfügt. Sie habe gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen. Daher seien die geschlossenen Verträge nichtig und die Beklagte müsse den Verlust vollständig ersetzen, entschied das OLG.
Mit dem Verbot aus dem Glücksspielvertrag in der alten Fassung seien legitime Gemeinwohlziele wie die Bekämpfung der Spielsucht oder der Jugend- und Spielerschutz verfolgt worden. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn geschlossene Verträge bei illegalen Online-Glücksspielen nichtig sind und die Anbieter der verbotenen Glücksspiele somit keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld haben und Verluste daher erstatten müssen. Umgekehrt haben Spieler keinen Anspruch darauf, ausgeschüttete Gewinne behalten zu dürfen, so das OLG.
Nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrag ist es seit dem 1. Juli 2021 zwar möglich unter strengen Voraussetzungen eine Erlaubnis für das Veranstalten von Online-Glücksspielen zu erhalten. Verstöße gegen diesen Erlaubnisvorbehalt führten aber ebenso zur Nichtigkeit der Verträge, so das OLG Stuttgart.
Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er an illegalen Glücksspielen teilgenommen hat. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen hat, führte das OLG aus.
„Die Entscheidung des OLG Stuttgart zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das gilt auch für Verluste, die nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags, also nach dem 30. Juni 2021 entstanden sind, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügte“, so Rechtsanwalt Cocron.
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