Gesundheit & Medizin

Pflege darf kein Luxus werden

„Die gerade bekannt gewordenen Zahlen zu den Kostenlasten der Pflege, die von den pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe zu schultern sind, zeigen: Wir brauchen endlich eine nachhaltige Finanzierungsverantwortung für die Pflege. Dabei sehen wir insbesondere auch die Länder in der Pflicht, verlässlich die Investitionskosten zu übernehmen“, so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen tragen im Durchschnitt über 2.600 Euro Kosten monatlich selbst. Dieser Betrag könnte bereits um rund 500 Euro gesenkt werden, wenn die Länder ihren Pflichten nachkämen.

Grund für die aktuellen Steigerungen des Eigenanteils sind, neben den auf die Pflegebedürftigen verschobenen Investitionskosten, steigende Löhne für die Pflegekräfte.

„Selbst wenn Entlastungszuschläge ab dem 1.1.2024 steigen, ist dies keine nachhaltige Lösung für die stetig steigende finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner. Wir brauchen ein belastbares Konzept zur Begrenzung der Eigenbelastung,“ so Barbara Dietrich-Schleicher, Vorstandsvorsitzende des Caritas-Fachverbandes Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). „Gerade wenn Pflegebedürftige, typischerweise mit einer dementiellen Erkrankung, über viele Jahre in einer Einrichtung leben, sind die hohen Eigenanteile der direkte Weg in die Grundsicherung,“ kritisiert die Caritas-Präsidentin.

Kürzung im Haushalt 2024 ist völlig falsches Signal

Dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2024 nach zu urteilen, steht die dramatische Lage in der Pflege für die Politik noch nicht ausreichend klar vor Augen. „Die geplante Kürzung für die Pflegeversicherung von erneut einer Milliarde Euro ist ein völlig falsches Signal und verhöhnt die Bemühungen um eine solide Finanzierung,“ so die Caritas-Präsidentin.

Für den Caritasverband verweist sie erneut auf die vielen offenen Fragen in der Pflegepolitik, mit denen sich die Bundesregierung schleunigst befassen muss – etwa die dringend erforderliche Entlastung pflegender Angehöriger, die Stärkung einer quartiersbezogenen häuslichen Pflege und die Regulierung der sogenannten 24-Stunden-Pflege.

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