Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe schnell umsetzen
Die neusten Zahlen des Bundeskriminalamts zu häuslicher Gewalt sind erneut erschütternd. Sie stellen nur die Spitze des Eisberges dar. Expertinnen zufolge liegt die Dunkelziffer bei dem Fünffachen, da die meisten Fälle nicht angezeigt oder durch polizeiliche Ermittlungen bekannt werden.
Die Zahl Betroffener von häuslicher Gewalt (davon mehr als 70% Frauen) stieg um 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und die der Betroffenen von partnerschaftlicher Gewalt (davon über 80% Frauen) stieg um 9,1 Prozent. Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt. Jede Stunde werden mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten und häufiger als jeden dritten Tag wird eine Frau durch ihren Partner oder Expartner ermordet.
„Diese schockierenden Zahlen erfordern dringend ein Gesamtkonzept für Gewaltprävention und einen umfassenden, flächendeckenden und wirksamen Schutz der Opfer. Dazu gehört eine schnelle Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Hilfe, eine bedarfsgerechte Finanzierung und Ausbau des Hilfesystems sowie den Vorrang des Opferschutzes – auch beim Umgangsrecht und der Überwachung von Näherungsverboten“, so Elke Ferner, Vorstandsvorsitzende von UN Women Deutschland.
Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig und ein strukturelles Problem. Daher ruft UN Women Deutschland alle Menschen dazu auf, gegen diese Gewalt aktiv zu werden. „Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein ‚Frauenproblem‘, sondern ein Problem der gesamten Gesellschaft. Auch und insbesondere Männer müssen sich mit gewaltbetroffenen Frauen solidarisieren und sich gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt einsetzen“, so Elke Ferner weiter.
UN Women Deutschland fordert die schnelle, vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, damit alle Frauen – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrem Aufenthaltsstatus, ihrer Hautfarbe, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität – und ihre Kinder vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden und gesicherten Zugang zu Hilfesystemen haben.
Darüber hinaus fordert UN Women Deutschland die Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt als strukturelle Diskriminierung sowie eine politische Gesamtstrategie und Gleichstellung auf allen Ebenen, um geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig zu beenden und um die Unabhängigkeit von Frauen zu stärken.
Letztlich fordert UN Women Deutschland, nicht nur die Außen- und Entwicklungspolitik konsequent feministisch auszurichten, sondern auch die gesamte Politik in Deutschland. Dabei müssen die Stärkung und der Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ein wesentlicher Bestandteil sein.
Anlaufstelle bei Gewalt gegen Frauen:
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Es ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos unter der Telefonnummer 116 016 und online erreichbar.
Übrigens:
Die UN-Kampagne "Orange the World" macht seit 1991 auf Gewalt aufmerksam: vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Sie ist seit 2008 Teil der „Unite to End Violence against Women“ Kampagne des UN-Generalsekretärs, die von UN Women durchgeführt wird.
UN Women Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und eines von weltweit 13 Nationalen Komitees, die auf Länderebene die Arbeit von „UN Women“ zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen durch Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising unterstützen. www.unwomen.de
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