Finanzen / Bilanzen

Steuern sparen durch Ehegatten-Modell

Ist ein Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, weil er zum Beispiel nur steuerfreie Umsätze tätigt, sucht man gerne nach Lösungen, um dennoch das Finanzamt an der Finanzierung von Investitionen zu beteiligen. Durch eine vorgeschaltete Person, die das Wirtschaftsgut kauft und umsatzsteuerpflichtig an den Unternehmer vermietet, lässt sich so eine Anschubfinanzierung über den Vorsteuerabzug erreichen. Natürlich sieht das Finanzamt bei solchen Modellen schnell rot. In der Landwirtschaft setzte der Bundesfinanzhof der lange für den Stallbau praktizierten Gestaltung ein Ende.

In einem neuen Streitfall kaufte die Ehefrau eines Arztes einen Pkw und vermietete ihn an ihren Ehemann. Sie war finanziell von ihrem Ehegatten unabhängig und verfügte über ausreichend Geld, um das Auto zu kaufen, das der Arzt im Rahmen einer Praxisgemeinschaft nutzte. Das Finanzamt lehnte den begehrten Vorsteuerabzug jedoch ab. Denn der Wagen wurde von der Ehefrau, wenn auch geringfügig, privat genutzt. Die Bundesfinanzrichter aber gewährten den Vorsteuerabzug. Die Ehefrau ist Unternehmerin, da sie durch den Erwerb eines Pkw zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit begründet habe. Die Eigennutzung des Fahrzeugs ist unerheblich. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Erfüllung der vertraglich geregelten Vollvermietung an den Ehegatten (BFH-Urteil vom 29. September 2022, V R 29/20).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Jana Klimesch
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-2673
E-Mail: jana.klimesch@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel