Streuobst-Unterricht für Grundschulen
Wie auch schon in den vergangenen acht Jahren möchte der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V. im kommenden Schuljahr alle Grundschüler hinaus ins „Klassenzimmer im Grünen“ locken:
Bereits in den vergangenen Schuljahren haben zahlreiche Schulen in den 6 Streuobstparadies-Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen und im Zollernalbkreis den beliebten Streuobst-Unterricht gebucht. Die Streuobst-PädagogInnen bewirtschaften gemeinsam mit der Schulklasse eine Streuobstwiese im Jahresverlauf. Von Spurensuche im Winter, über eine Baumpflanzung und das Schneiden der Bäume, das Betrachten der Tier- und Pflanzenwelt bis hin zu den Themen Unterwuchsnutzung, Bestäubung und Obstsorten werden nahezu alle Arbeiten, die auf der Streuobstwiese anfallen, gemeinsam verrichtet.
„Das Highlight ist natürlich die Ernte im Herbst, bei der die Kinder Obst auflesen und frischen Apfelsaft pressen oder Kuchen im Backhaus backen“, erläutert Maike Schünemann, Geschäftsführerin des Vereins Schwäbisches Streuobstparadies, der das Angebot in Zusammenarbeit mit den Landkreisen anbietet.
Im Mittelpunkt steht für die umfassend ausgebildeten Streuobst-PädagogInnen immer das spielerische und erlebnisorientierte Lernen, an dem wissbegierige Schüler große Freude haben. Ausgerichtet ist das Projekt auf die dritten Klassen der Grundschulen.
Wie im vergangenen Schuljahr stehen seitens der Landratsämter, der Kreissparkassen und ihren Stiftungen wieder Mittel bereit, um die Kosten für die Schulen zu senken und Anreize zur Mitwirkung an dem Projekt zu schaffen. Die Kosten variieren je nach Umfang der gebuchten Unterrichtseinheiten zwischen € 420,- und € 770,-.
Die Hälfte des Betrages bekommen die Schulen über die Fördermittelgeber zurückerstattet.
Interessierte Schulen finden weitere Informationen auf der Internetseite des Schwäbischen Streuobstparadieses (www.streuobstparadies.de) unter den Kategorien Entdecken und Lernen. Dort steht sowohl die Ausschreibung als auch das Anmeldeformular zur Verfügung. Anmeldungen nehmen die Landratsämter ab sofort gerne entgegen.
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