TI-Pauschale: GKV-Spitzenverband sieht Licht und Schatten
Mehr Anreize für Digitalisierung
Ärztliche Praxen und Apotheken bekommen zur Finanzierung der Hard- und Software, die sie zur Nutzung der Telematikinfrastruktur brauchen, ab sofort einen monatlichen Betrag, der Neuanschaffungen und Betriebskosten abdeckt: die TI-Pauschale. Vorher wurden jedes neue Gerät und jedes Software-Update mit einer neuen Pauschale finanziert. Neu ist auch: Wenn in der Praxis eine digitale Anwendung wie das eRezept oder die elektronische Patientenakte fehlt, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Fehlen zwei Anwendungen, entfällt die Pauschale komplett, so die Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband: „Die TI-Pauschale setzt für Praxen und Apotheken klare finanzielle Anreize, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium ist also offenbar entschlossen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Auch wenn die Pauschalen sehr auskömmlich bemessen sind, erwarten wir, dass es durch die neue Finanzierungslogik stärkere Anreize zu Wirtschaftlichkeit bei der IT-Praxisausstattung für Praxen und Industrie gibt.“
Konnektortausch wird berücksichtigt
Basis der TI-Pauschale sind die angenommenen Kosten einer Praxis für digitale Ausstattung in den kommenden fünf Jahren. Wenn in dieser Zeit der Konnektor, eine Art Router zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur, getauscht werden muss, wird dies finanziell berücksichtigt. Ein weiterer Faktor ist die Praxisgröße: So bekommt eine Praxis mit bis zu drei Ärztinnen und Ärzten jeden Monat rund 238 Euro. Bei mehr als sechs Ärztinnen und Ärzten sind es jeden Monat knapp 324 Euro.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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