Bildung & Karriere

tristar Hotels sind zum zweiten Mal in Folge beliebtester Arbeitgeber in der Hotellerie

Das Ranking wurde von der Zeit Verlagsgruppe in Kooperation mit der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu erstellt. Das inhabergeführte Unternehmen wurde nun erneut ausgezeichnet. 

Most Wanted Employer 2023: In der Kategorie "Freizeit & Kultur" erreichten die tristar Hotels den zweiten Platz direkt hinter der Sport Alliance GmbH. Somit ist die Hotelgruppe wieder der beliebteste Arbeitgeber in der Hotellerie. Der Franchisenehmer arbeitet mit weltweit führenden Hotelgruppen wie IHG Hotels & Resorts, Hilton Worldwide, Accor und Marriott zusammen. Mit derzeit 40 Hotelbetrieben in Europa setzt das Unternehmen bereits seit Jahren auf eine nachhaltige Firmenkultur. Nicht nur der Hotelgast steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der tristar Hotels – von Beginn an legt die Geschäftsführung Wert auf das Wohlergehen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Christian Stein-Kalesky, Head of People & Culture Europe bei tristar Hotels, freut sich mit seinem Team daher besonders über die Auszeichnung: "Wir sind unglaublich stolz darauf, zum zweiten Mal in Folge als beliebtester Arbeitgeber in der Hotellerie in Deutschland ausgezeichnet worden zu sein. Dieses Ergebnis ist ein Beleg für das außergewöhnliche Engagement und vor allem den Teamgeist unserer Mitarbeitenden. Es zeigt, dass wir als Team eine positive Arbeitsatmosphäre und Entwicklungsmöglichkeiten bieten, die offensichtlich beinahe alle schätzen und motivieren. Diese Ehrung ist somit ein gemeinsamer Erfolg.“ 

Der Wandel im Arbeitsmarkt hat seine Spuren hinterlassen. Arbeitgeber sind nun ebenfalls gefordert, sich um potenzielle Fach- und Führungskräfte zu bemühen. Als erste Anlaufstelle für Interessenten dienen unterschiedliche Informationsquellen im Internet. Dazu zählen vor allem entsprechende Bewertungsportale. Zahlreiche Unternehmen haben jedoch die Vorteile dieser Portale erkannt und fördern sogar aktiv die Bewertungen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Zeit Verlagsgruppe hat das Engagement verfolgt und daraufhin gemeinsam mit der Bewertungsplattform für Arbeitgeber die Auszeichnung„Most Wanted Employer“ entwickelt. Jedes Jahr werden nun die beliebtesten Arbeitgeber in Deutschland ermittelt. 

„Unsere Mitarbeitenden bilden das Fundament unseres Schaffens und tragen täglich dazu bei, unsere Gäste und Partner zu begeistern. Ihr Engagement und ihre Leidenschaft sind entscheidend für den Erfolg unserer Hotels. Die Auszeichnung als beliebtester Arbeitgeber in der Hotellerie bestärkt uns in unserem Engagement, unsere Mitarbeitenden weiterhin zu fördern und zu unterstützen. Wir werden auch in Zukunft in Ausbildungsprogramme investieren, um vor allem jungen Talenten den Einstieg in die Hotellerie zu ermöglichen und eine langfristige Karriere bei uns aufzubauen“, ergänzt Christian Stein-Kalesky.

Die Gewichtung einzelner, besonders wichtiger Kriterien für die Berechnung des Gesamt-Scores mit maximal fünf Sternen als Grundlage für das finale Ranking umfasst folgende Kriterien: Weiterempfehlungsrate (vierfach gewichtet), Mitarbeitenden-Bewertungs-Score innerhalb der letzten 12 Monate (vierfach gewichtet) sowie die Anzahl an Bewertungen von Mitarbeitenden in den letzten 12 Monaten (zweifach gewichtet). 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

tristar GmbH
Kurfürstendamm 14
10719 Berlin
Telefon: +49 (30) 8877-2500
Telefax: +49 (30) 8877-2511
http://https://www.tristar-hotelgruppe.de/

Ansprechpartner:
Wolf-Thomas Karl
Wolf.Communication & PR
Telefon: +41 (76) 49859-93
E-Mail: mail@wolfthomaskarl.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel