VdK zur Krankenhausreform: Ziel darf nicht verfälscht werden
„Diese Krankenhausreform ist dringend notwendig, da sind sich alle einig. Wichtig ist aber, dass Krankenhäuser weiterhin für Notfälle, Geburten und einfache Eingriffe für Patientinnen und Patienten gut erreichbar sein müssen. Für planbare und komplizierte Eingriffe muss eine gute Behandlungsqualität das ausschlaggebende Kriterium sein. Allerdings müssen sich Patientinnen und Patienten darauf einstellen, dass für solche Operationen ein längerer Anfahrtsweg in Kauf genommen werden muss. Am Ende hilft allen, dass spezialisierte Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser eine bessere Behandlung gewährleisten, was Studien belegen. Minister Lauterbachs Plan, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen, wird den Patientinnen und Patienten auch zugutekommen. Wichtig ist, dass diese Daten gut aufbereitet sind, um verständlich und nachvollziehbar zu sein. Außerdem muss veröffentlicht werden, ob die Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen für ihre Leistungsgruppen erfüllen.
Die teilweise Ablösung der Fallpauschalen durch eine sogenannte Vorhaltepauschale ist der Schritt in die richtige Richtung. Das Eckpunktepapier sieht bisher eine Vorhaltepauschale von 60 Prozent lediglich als Übergang bis 2026 vor. Danach ist dieser Anteil offen. Der VdK fordert, dass auch nach 2026 der Anteil der Vorhaltevergütung zwischen 40 und 60 Prozent bleibt. So sollen Anreize für eine gewinnorientierte Behandlung abgeschwächt werden.
Diese Reform bedarf nun einige Zwischenschritte an Vorlauf und detaillierten Vorgaben durch die Bundesländer. Bei allen notwendigen Vorarbeiten und Sachzwängen darf das Ziel nicht verfälscht werden: eine qualitativ hochwertige Behandlung der Patientinnen und Patienten. Es darf nicht zu viele Ausnahmen und Weichmacher für einzelne Krankenhäuser geben, wenn es um die Qualitätsanforderungen geht.“
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