Firmenintern

Verbändeallianz fordert steuerliche Entlastung von Biokraftstoffen

Um die Klimaschutzanstrengungen des Straßengüterverkehrs spürbar zu beschleunigen, muss der Steuersatz für fortschrittliche Biokraftstoffe zügig gesenkt werden. In einem gemeinsamen Positionspapier fordert eine Allianz aus Verkehrs- und Logistikverbänden hierfür eine Ergänzung des Energiesteuergesetzes.

Bis die Elektrifizierung als Mittel zur Emissionsfreiheit in der Breite des Straßengüterverkehrs umgesetzt werden kann, braucht es noch mehrere Jahre. Bis dahin stehen für den Großteil der Lkw-Flotten nur flüssige und gasförmige Biokraftstoffe wie HV100, Bio-LNG und Bio-CNG zur Verfügung, um zu den CO2-Reduktionszielen beitragen zu können.

Von der im Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften verankerten Befreiung von CO2-Aufschlägen können mit Biokraftstoffen betriebene Lkw nicht profitieren – obwohl sie im Vergleich zu Nutzfahrzeugen, die mit Diesel betankt werden, bis zu 90 Prozent CO2-Emissionen einsparen. Wirtschaftliche Anreizstrukturen dürfen daher nicht allein auf den Einsatz von batterie- und wasserstoffbetriebenen Lkw beschränkten bleiben, sondern müssen auch fortschrittliche Biokraftstoffe einschließen.

Eine EU-rechtskonforme und unkomplizierte Lösung wäre die Ergänzung des Energiesteuergesetzes um einen neuen Paragrafen 56a, mit dem – wie heute bereits Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs – künftig auch Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs entlastet und unterstützt werden könnten, beim Klimaschutz noch schneller voranzukommen.

Der Aufbau einer öffentlichen alternativen Ladeinfrastruktur entlang der europäischen Autobahnen gemäß den Vorgaben der EU-Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR) wird in den Mitgliedsstaaten mindestens so viel Zeit in Anspruch nehmen wie die flächendeckende Ausstattung auf nicht-öffentlichen Flächen wie Logistikanlagen, Terminals und Betriebshöfen.

Mit fortschrittlichen Biokraftstoffen kann das hohe CO2-Einsparpotenzial sowohl des Straßengüterfernverkehrs auf langen Strecken als auch im Zustellverkehr auf der letzten Meile sofort gehoben werden. Über das vorhandene dichte Tankstellennetz können Lkw-Bestandsflotten unkompliziert und ohne nennenswerten technischen Umrüstaufwand direkt mit fortschrittlichen Biokraftstoffen betrieben werden

Mit der Zulassung von HVO100 im Rahmen der Novellierung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der CO2-Bilanz des Straßengüterverkehrs getan. Um das Potenzial bestmöglich zu nutzen, sollte dies von einem steuerlichen Anreiz für den Einsatz sämtlicher fortschrittlicher Biokraftstoffe flankiert werden.

Der Verbändeallianz gehören an:

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V.
Pressekontakt: Daniel Waldschik, E-Mail: waldschik@amoe.de

Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) e. V.
Pressekontakt: Heike Hoffert, E-Mail: heike.hoffert@biek.de

Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e. V.
Pressekontakt: Martin Bulheller, E-Mail: presse@bgl-ev.de

Bundesvereinigung Logistik (BVL) e. V.
Pressekontakt: Anja Stubbe, E-Mail: stubbe@BVL.de

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.

Pressekontakt: Marcel Kohl, E-Mail: MKohl@dslv.spediteure.de

Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e. V.
Pressekontakt: Markus Olligschläger E-Mail: olligschlaeger@bwvl.de

Deutsche Verkehrsforum (DVF) e. V.
Pressekontakt: Ingrid Kudirka E-Mail: kudirka@verkehrsforum.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V.
Augustastr. 99
53173 Bonn
Telefon: +49 (228) 925350
Telefax: +49 (228) 9253545
http://www.bwvl.de

Ansprechpartner:
Markus Olligschläger
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (228) 92535-0
Fax: +49 (228) 92535-45
E-Mail: presse@bwvl.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel