Agri-PV Baurecht & Privilegierung von Agri-PV-Anlagen bzw. Agri-Photovoltaik – siehe Niedersachsen und Miriam Staudte (Landwirtschaftsministerin)
► Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte begrüßt die Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar
Die Landwirtschaftsministerin von Niedersachsen, Miriam Staudte, äußerte sich positiv zur neuen Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar im Baurecht gemäß § 35 Absatz 9 des Baugesetzbuches. Mit dieser Privilegierung erhalten landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ohne aufwändige Bauleitplanung zu errichten, solange die Anlagen eine Größe von 2,5 Hektar nicht überschreiten und räumlich-funktional mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind.
► Agri-PV-Anlagen – Die richtungsweisende Kombination aus Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung
Die Kombination von landwirtschaftlicher Flächennutzung und erneuerbarer Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen, auch als Agri-PV-Anlagen bezeichnet, eröffnet neue Perspektiven für nachhaltige und effiziente Landnutzung. Diese innovative Form der Doppelnutzung ermöglicht es den Landwirten, erneuerbare Energie zu produzieren, ohne ihre landwirtschaftlichen Tätigkeiten einschränken zu müssen. Die Agri-PV-Anlagen können auf Stelzen oder Gestellen über den landwirtschaftlichen Kulturen errichtet werden, wodurch die Flächen unter den Modulen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können.
► Bifaziale Anlagen mit Ost- und Westausrichtung – Ein sinnvoller Ansatz
Landwirtschaftsministerin Staudte hebt die Bedeutung von bifazialen Agri-PV-Anlagen hervor, die in Ost- und Westrichtung ausgerichtet sind. Diese besondere Ausrichtung der Module ermöglicht es, sowohl die Vormittagssonne als auch die Nachmittagssonne effizient zu nutzen und somit die Energieausbeute zu maximieren. Bifaziale Module sind in der Lage, Licht von beiden Seiten zu absorbieren, wodurch sie die Sonneneinstrahlung effizienter nutzen können als herkömmliche einseitig ausgerichtete Solarmodule. Dies führt zu einer höheren Stromerzeugung pro installiertem Kilowattpeak und steigert die Wirtschaftlichkeit der Anlagen.
► Vorteile der geringen Flächeninanspruchnahme und Vorteile in Dürrephasen
Ein entscheidender Vorteil von Agri-PV-Anlagen liegt in ihrer geringen Flächeninanspruchnahme. Im Vergleich zu herkömmlichen Freiflächensolaranlagen benötigen sie deutlich weniger Platz, da sie über landwirtschaftlichen Kulturen installiert werden können. Dadurch bleibt mehr landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten, was insbesondere in dicht besiedelten Regionen und in Zeiten der Flächenknappheit von großer Bedeutung ist.
Ein weiterer interessanter Aspekt ist die positive Auswirkung von Agri-PV-Anlagen in Dürrephasen. Die leichte Verschattung der landwirtschaftlichen Flächen durch die PV-Module kann dazu beitragen, die Bodentemperatur zu reduzieren und die Verdunstung von Feuchtigkeit zu verringern. Dies kann in trockenen und heißen Perioden zu einer besseren Wasserspeicherung im Boden führen und somit den Ertrag der landwirtschaftlichen Kulturen stabilisieren.
► Beitrag zur gleichmäßigeren Stromnetzauslastung
Die Ausrichtung von bifazialen Agri-PV-Anlagen in Ost- und Westrichtung hat auch positive Auswirkungen auf die Stromnetzauslastung. Herkömmliche Solarmodule erzeugen typischerweise ihren Höchstwert an Strommittags, wenn die Sonneneinstrahlung am stärksten ist. Dies führt zu einem sogenannten Mittags-Peak, der die Stromnetze belasten kann. Die bifazialen Anlagen hingegen liefern morgens und abends Strom, wenn der Verbrauch tendenziell höher ist und die Solarenergie somit direkt genutzt werden kann. Dadurch trägt die dezentrale Energieerzeugung von Agri-PV-Anlagen zur gleichmäßigeren Auslastung der Stromnetze bei und kann dazu beitragen, Engpässe zu vermeiden.
► Bedeutung der neuen Außenbereichs-Privilegierung
Die neu eingeführte Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar ist ein wichtiger rechtlicher Impuls für die Förderung der Agri-PV in Deutschland. Durch die Befreiung von der aufwändigen Bauleitplanung erhalten landwirtschaftliche Betriebe eine deutlich vereinfachte Genehmigung für den Bau solcher Anlagen. Dies schafft Anreize für Landwirte, erneuerbare Energien zu produzieren und gleichzeitig ihre landwirtschaftlichen Flächen weiterhin effizient zu nutzen.
Bislang war eine vergleichbare Privilegierung nur für Freiflächensolaranlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken vorgesehen. Die Erweiterung dieser Privilegierung auf Agri-PV-Anlagen ist ein deutliches Signal für die Anerkennung der Bedeutung dieser Technologie für die Energiewende und den Klimaschutz. Die Förderung von Agri-PV-Anlagen als innovative Form der Landnutzung kann dazu beitragen, die dezentrale Energieerzeugung in ländlichen Gebieten voranzubringen und gleichzeitig die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren.
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► Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar
Die Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar bietet eine vielversprechende Chance für die Landwirtschaft, einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung zu leisten und zugleich die landwirtschaftlichen Betriebe zukunftsfähig aufzustellen. Es bleibt zu hoffen, dass viele Landwirte diese Chance nutzen und somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Deutschland leisten.
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