Anfang 2023 mehr als 370.000 Menschen aufgrund von Wohnungslosigkeit untergebracht
Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren demnach in Deutschland gut 372.000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber 2022, als zum Stichtag 178.000 wohnungslose Personen untergebracht waren.
Im Hinblick auf den Tag der Wohnungslosen am 11. September 2023 erneuert der Deutsche Verein seine Forderung, die Vermeidung von Wohnungsverlust und den Ausbau der Hilfen in Wohnungsnotfällen auf die sozialpolitische Agenda zu setzen. „Die konsequente Prävention gegen Wohnungsverluste, eine rasche Wiedereingliederung in mietvertraglich abgesicherten Individualwohnraum sowie das Angebot bedarfs- und zielgruppengerechter persönlicher Hilfen im Wohnraum sind das beste Mittel, um Wohnungslosigkeit langfristig zu vermeiden und zu beseitigen. Hierzu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von Kommunen, freien Trägern, Jobcentern und der Wohnungswirtschaft“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Neben einer „Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen“ ist eine Ursache für den Anstieg die starke Zunahme der Zahl der nicht-deutschen Personen um etwa 60.000 gegenüber dem Vorjahr auf knapp 182.000. Besonders zum deutlichen Anstieg beigetragen hat aber die Unterbringung von knapp 130.000 Personen aus der Ukraine, die im letzten Jahr nach Deutschland gekommen sind. Sie machen mehr als ein Drittel aller untergebrachten wohnungslosen Personen in der aktuellen Statistik aus.
Bei aller Kritik – etwa an der Beschränkung auf untergebrachte wohnungslose Personen – begrüßt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. diese gute und wichtige Statistik, mit der erstmals valide Daten auf Bundesebene vorliegen. Neben der weiterhin notwendigen Verbesserung bei der Einbeziehung Daten meldender Stellen besteht vor allem bei der Erfassung wohnungsloser anerkannter Geflüchteter noch Optimierungsbedarf. Nicht nur die erstmals erfasste Unterbringung von Personen aus der Ukraine in großer Zahl hat den Handlungsbedarf in diesem Bereich verdeutlicht.
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Die „Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung von Maßnahmen zum Wohnraumerhalt in den Kommunen“ können Sie hier abrufen: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-30-19_wohnraumerhalt-in-kommunen.pdf
Die „Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen“ können Sie hier abrufen: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-1-22_housing-first.pdf
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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