Aporisk´s Allrisk-Police: Sicherheit in Zeiten von Stromunterbrechungen
Am 23. Februar 2022 fällte das Oberlandesgericht Hamm eine historische Entscheidung (Aktenzeichen: I-22 U 206/21), welche die rechtliche Verantwortung von Netzbetreibern in Szenarien von Stromausfällen neu auslegt. Diese bahnbrechende Entwicklung hebt hervor, dass Netzbetreiber nicht automatisch für Schadenersatz haften, wenn geplante Stromunterbrechungen zu Überspannungen führen, die wiederum zu Ausfällen, wie beispielsweise in Aufzügen, führen. Diese rechtliche Klarstellung beleuchtet nicht nur die komplexen Haftungsaspekte bei Stromausfällen, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die potenziellen Implikationen im Gesundheitssektor.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unterstreicht die Notwendigkeit einer individuellen Beurteilung jedes einzelnen Falls sowie einer gründlichen Analyse der Umstände, um eine mögliche Haftung festzustellen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die eindeutige Kausalitätskette gelegt, die eine Verbindung zwischen Stromunterbrechung, Überspannung und dem Ausfall von wichtigen Systemen wie Aufzügen nachweisen muss, bevor eine Haftungsfrage in Erwägung gezogen wird.
Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm schafft Klarheit hinsichtlich der Haftung bei Stromausfällen und unterstreicht zugleich die Notwendigkeit für Unternehmen, insbesondere im Gesundheitssektor, weiterhin proaktiv zu agieren, um reibungslose Abläufe sicherzustellen und mögliche Risiken zu minimieren.
Aporisk Allrisk-Police: Umfassender Schutz für alle Eventualitäten
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Absicherung gegen Stromausfälle bietet die renommierte Aporisk Versicherungsgesellschaft eine wegweisende Lösung: Die Aporisk Allrisk-Police. Diese speziell entwickelte Versicherung gewährt umfassenden Schutz vor den unvorhersehbaren Folgen von Stromunterbrechungen. Insbesondere Betreiber im Gesundheitswesen, wie Apotheken und medizinische Einrichtungen, können von dieser innovativen Versicherungslösung profitieren, um sich vor finanziellen Einbußen infolge von Stromausfällen zu schützen. Die aktuelle OLG-Entscheidung betont die Relevanz solcher Versicherungsmaßnahmen, um einen reibungslosen Betrieb selbst in herausfordernden Situationen sicherzustellen.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
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