Medizintechnik

Apotheker-Risiken: Elementarschäden und Schutzlücken

In der heutigen Zeit sind Apotheker vielfältigen Risiken ausgesetzt, die über das Tagesgeschäft hinausgehen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf (9a O 25/22) wirft ein Schlaglicht auf die begrenzten Grenzen des Versicherungsschutzes bei Elementarschäden, die durch Starkregen und Überschwemmungen verursacht werden. Hierbei zeigt sich die Notwendigkeit eines umfassenden Risikomanagements, um unerwartete finanzielle Belastungen zu minimieren.

Versicherungslücke durch Starkregenfolgen

Das Landgerichtsurteil macht deutlich, dass selbst bei abgeschlossener Elementarschaden-Versicherung nicht alle Schadensarten automatisch abgedeckt sind. Insbesondere bei Starkregen, der zu Überschwemmungen führt und Wasser von einem überfluteten Garagendach in ein angrenzendes Gebäude gelangen lässt, können die daraus resultierenden Schäden nicht zwangsläufig durch die Versicherung abgedeckt sein. Von Wasserschäden an Gebäudeteilen bis hin zu beschädigtem Inventar können die Auswirkungen solcher Wetterereignisse vielfältig sein.

Aporisk als Risikomanager

In dieser herausfordernden Lage können innovative Lösungen wie Aporisk als wertvolle Hilfe dienen. Aporisk ist ein spezialisiertes Unternehmen, das auf Risikomanagement für Apotheken spezialisiert ist. Die Experten von Aporisk arbeiten eng mit Apothekern zusammen, um individuelle Risikoprofile zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Aporisk hilft dabei, klare Einblicke in den Versicherungsschutz zu erhalten und Versicherungslücken zu minimieren.

Empfehlung für Apotheker

Die Notwendigkeit einer genauen Kenntnis der eigenen Versicherungsbedingungen und des individuellen Risikoprofils kann nicht genug betont werden. Apotheker sollten ihre Elementarschaden-Versicherungspolicen gründlich prüfen und bei Unklarheiten den Kontakt mit ihrem Versicherungsanbieter suchen. Die enge Zusammenarbeit mit Experten wie Aporisk kann dabei helfen, umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Schutz vor Naturkatastrophen

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf und jüngste Wetterereignisse unterstreichen die Bedeutung eines umfassenden Schutzes vor Naturkatastrophen und extremen Wetterereignissen. Neben Standardversicherungen sollten Apotheker auch spezialisierte Policen in Betracht ziehen, um potenzielle Versicherungslücken bei solchen Ereignissen zu verringern. Die enge Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Risikomanagement-Experten ist dabei von entscheidender Bedeutung.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel