Energie- / Umwelttechnik

bne-Statement: Solarpaket 1 macht Weg frei für biodiversitätsfördernde Solarparks

Das Bundeskabinett will mit dem Solarpaket 1 Erleichterungen für Photovoltaik-Anlagen beschließen. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), kommentiert den Kabinettsentwurf:

„Das Wirtschaftsministerium hat beim Solarpaket noch einmal ordentlich nachgelegt und den Weg für biodiversitätsfördernde Solarparks frei gemacht. Mit den neuen Regelungen für extensive Agri-PV können Energieerzeugung, Landwirtschaft und Naturschutz auf einer Fläche vereint werden. Das freut uns ganz besonders, da wir als bne gerade dafür lange und intensiv geworben haben. Jetzt muss auch das Agrarrecht so angepasst werden, dass Photovoltaik endgültig kein Fremdkörper mehr für die Landwirtschaft ist.

Die Erweiterung der Flächenkulisse für Solarparks ist ein echter Paradigmenwechsel. Mit der neuen Opt-out Regelung werden Flächen von vornherein für die Nutzung als Solarpark freigegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese grundlegende Neuregelung ist eine wichtige Voraussetzung für den nötigen Ausbau im Gigawattmaßstab. Last, not least wird das neue Wegerecht für Anschlussleitungen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen beschleunigen und die Netzanschlusskosten reduzieren. Auch hier freuen wir uns sehr, dass unsere Arbeit und unsere Argumente weitere Früchte tragen.

Auch für dezentrale Photovoltaik-Anlagen bringt das Solarpaket viele Verbesserungen: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung schafft eine attraktive Alternative zum Mieterstrom. Die Eigentümerstruktur der Gebäude steht der Entwicklung von dezentralen Energiekonzepten nicht mehr im Weg. Wohnungseigentümer können sich künftig einfach gemäß Wohnungseigentumsgesetz für die gemeinschaftliche Nutzung des PV-Stroms entscheiden. Auch die Nutzungsmöglichkeit von EEG-Mieterstrom wird erweitert. Jetzt können Gewerbeeinheiten ohne Einschränkungen einbezogen werden.

Im parlamentarischen Verfahren sollte allerdings in Details noch nachgeschärft werden. Bei Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung müssen noch Unklarheiten für dritte Lieferanten und bürokratische Regelungen beseitigt werden. Positiv bewerten wir dagegen die Repowering-Möglichkeit für alte PV-Dachanlagen.

Leider verpasst die Bundesregierung allerdings die Chance, die Anforderungen für eine umfassende Beschleunigung von Netzanschlüssen verpflichtend vorzugeben. Bei Kleinanlagen könnte zudem mit einfachen Herkunftsnachweisen und weniger restriktiven Vorgaben zur Steuerbarkeit von Anlagen in der Direktvermarktung weitere Bürokratie abgebaut werden.”

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