BVMB forderte schnellere Baugenehmigungen
„Sehr bedauerliche Entwicklung“
Die Regelung des § 13b des Baugesetzbuchs habe „endlich mal zu einer Vereinfachung und Beschleunigung geführt“, beschreibt Michael Gilka die Einschätzung seines Verbands. Demnach konnten Städte und Gemeinden bei der Entwicklung von Bebauungsplänen im Innenbereich auch Flächen bis zu 10.000 Quadratmetern aus dem Außenbereich mit einbeziehen. Das war sonst nur mit einer Flächennutzungsplanänderung und einer aufwändigen Umweltprüfung möglich. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun geurteilt, dass § 13b BauGB gegen Europarecht verstoße (Urteil vom 18.07.2023, 4 CN 3.22). Damit dürfen keine Bebauungspläne mehr nach dieser Vorschrift erlassen werden.
„Das ist sehr bedauerlich“, reagiert BVMB-Hauptgeschäftsführer Gilka auf die Entscheidung. Die unmittelbare Auswirkung des Urteils ist zumindest für die Zukunft nicht mehr dramatisch – § 13b BauGB galt ohnehin nur für Beschlüsse bis Ende 2022. Aber auch Bauleitpläne, die fristgerecht angestoßen wurden, dürfen jetzt nicht mehr nach § 13b aufgestellt werden. „Damit komme es in vielen Kommunen zum Stillstand bei der Ausweisung neuer Baugebiete“, merkt Gilka an.
Bundesregierung zu schneller Neuregelung aufgefordert
„Wir fordern seit vielen Jahren eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, damit schneller Baurecht für Bauwillige entstehen kann. Da ist das jetzt wirklich ein Bärendienst“, so der Vertreter der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, „so schnell wie möglich eine Nachfolgeregelung“ für die für unwirksam erklärte Regelung im Baugesetzbuch zu schaffen. Es gebe „schließlich unzählige Mittel und Wege, endlich die Baugenehmigungen zu beschleunigen“, so Gilka, „da muss es doch möglich sein, dass man eine davon nutzt, um die Bautätigkeit endlich wieder ein Stück weit anzuschieben.“
Insbesondere der Wohnungsbau erlebt aktuell laut BVMB ein Desaster. Die Aufträge seien „zum Teil komplett weggebrochen“, berichtet Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Die Mitgliedsbetriebe hätten massiv mit „nahezu einem Stillstand“ in dem Bausektor zu rechnen. Stark gestiegene Preise und unzureichende staatliche Förderprogramme hätten laut BVMB bereits „katastrophale Auswirkungen“ auf den Bau neuer Wohnungen. Insoweit müsse die Politik „alle Register ziehen“ und mit entsprechenden gesetzlichen Neuregelungen dafür sorgen, dass der Wohnungsbau nicht auch noch durch überlange und komplizierte Genehmigungsverfahren mehr als nötig behindert wird.
Die BVMB ist ein bundesweit tätiger, tarifpolitisch ungebundener Wirtschaftsverband, der die Wirtschafts-, Markt- und Wettbewerbsinteressen seiner mittelständischen Mitgliedsunternehmen auf politischer Ebene sowie gegenüber Auftraggebern aus allen Baubereichen vertritt. Bereits seit 1964 setzt sich die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) für die Interessen der mittelständischen Bauwirtschaft ein. Unsere Mitgliedsunternehmen erwirtschaften mit ihren insgesamt mehr als 250.000 Mitarbeitern ein Umsatzvolumen von rund 30 Mrd. Euro pro Jahr. Aufgrund der Strukturen unserer Mitgliedsunternehmen – von kleineren und größeren – bis hin zu sehr großen Straßen-, Brücken-, Hoch-, Erd-, Gleisbau- oder Bahnsicherungsunternehmen sowie deren Lieferanten, deckt die BVMB einen Großteil des Spektrums der deutschen Bauwirtschaft ab
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