BVMB warnt vor Tariftreuegesetz der Ampelkoalition
„Komplett neben der Lebenswirklichkeit“
„Typische Lobbytätigkeit für die Gewerkschaften“ sei das, was die Ampelkoalition mit dem neuen Bundestariftreuegesetz vorhabe. Als „blinden Aktionismus“, der mit dem praktischen Leben in der Wirtschaft nichts mehr zu tun habe, bezeichnet BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka die Pläne der Bundesregierung. Sie will gesetzlich vorschreiben, dass der Bund künftig nur noch Aufträge an solche Unternehmen vergeben darauf, die sich an für die jeweilige Branche repräsentative Tarifverträge halten. Das soll für alle Aufträge bereits ab einer Schwelle von 10.000 € gelten. Auf diese Weise will die Ampelkoalition Mindeststandards bei der Entlohnung, Urlaub, Mindestruhezeiten und Pausenzeiten für die Beschäftigten stärken.
Für die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen sind das „durchaus legitime Ziele“. Die Umsetzung per Gesetz in der aktuellen Zeit hält BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka jedoch für „komplett neben der Lebenswirklichkeit“. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe sei ohnehin allgemeinverbindlich und von allen Bauunternehmen anzuwenden.
Auf die Bauunternehmen hätten immer noch mehr damit zu kämpfen, Fachkräfte in ausreichender Zahl rekrutieren zu können für den eigenen Betrieb. „Es kann sich doch aktuell ohnehin kein Unternehmen mehr leisten, sein Personal schlecht zu bezahlen, weil es dann die wenigen Fachkräfte an Mitbewerber verliert“, erklärt Gilka.
Außerdem seien die Unternehmen doch auch gar nicht in der Lage, ihr Personal gegen günstigeres Personal auszutauschen. Das gelte ebenso für die Arbeitsbedingungen wie etwa die genannten Pausenzeiten. Das nun auch noch per Gesetz vorzuschreiben, sieht er als „Auswuchs der bekannten Regelungswut“ der Ampelkoalition.
Baufirmen würden mit Nachweis- und Kontrollpflichten unnötig belastet
„Die Folge ist allerdings, dass ein völlig überflüssiges Gesetz die Bauunternehmen und übrigen Firmen ein weiteres Mal mit unnötiger Bürokratie belastet – die Betriebe müssen das ja für jeden Mitarbeiter und Nachunternehmer zusammentragen und nachweisen“, bemängelt Gilka das geplante Regelwerk. „Mit solchen realitätsfernen Regelungen werden nicht nur die Unternehmen völlig unnötig belastet – wir bewegen uns mit derartigen Instrumenten immer noch weiter von der Marktwirtschaft in Richtung Planwirtschaft“, warnt der Verbandsvertreter. Aber auch die Verwaltungen sind personell und inhaltlich vollkommen überfordert, die Einhaltung eines solchen Gesetzes im Vergabeverfahren wirksam zu überprüfen. „Statt wichtige Bauvorhaben zu planen und auszuschreiben, werden knappe Ressourcen in den Bauverwaltungen damit verschwendet“, kritisiert er weiter. Vor diesem Hintergrund fordert die BVMB, dass „dieses Gesetzesvorhaben wieder eingestampft wird, bevor es überhaupt in die konkrete Umsetzung geht.“ Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und einer vollumfänglichen Generalunternehmer-Haftung gibt es zudem bereits seit langer Zeit Instrumente, um Lohndumping und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu unterbinden.
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