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Digitalgesetze stellen dringend nötige Weichen

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zu Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands:
 
"Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz stellen wichtige und dringend nötige Weichen für ein digitales Gesundheitswesen. Mit dem Digitalgesetz wird nun eine Anwendung vorangebracht, die zu dessen Herzstück werden kann: die elektronische Patientenakte (ePA). Den Paradigmenwechsel zur freiwilligen ePA mit opt-out – alle gesetzlich Versicherten bekommen die ePA, es sei denn, sie widersprechen aktiv – begrüße ich ausdrücklich. Denn nur so kann die Anwendung flächendeckend zum Einsatz kommen, was eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die ePA ihre Vorteile entfalten kann. Dies sind ganz konkret eine bessere Versorgung und mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten. Daher ist es richtig, dass Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, die ePA mit Daten und Befunden zu füllen.

Damit die ePA mit all ihren Vorteilen akzeptiert wird, benötigen die gesetzlichen Krankenkassen Zeit für die Vorbereitung, die Information und die Aufklärung ihrer Versicherten. Um keine unrealistischen Erwartungen zu wecken, sollte die Einführung der „ePA für alle“ zum 1. Juli 2025 erfolgen.
 
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz schafft die Grundlage für eine bessere Datennutzung in Deutschland. Das ist wichtig, denn eine gute Datengrundlage kann die Versorgung verbessern und sogar Leben retten – das hat sich nicht zuletzt während der Corona-Pandemie gezeigt. Diese Chance nicht zu nutzen, wäre fatal, zumal Deutschland hier bereits hinter andere Länder wie die USA oder Israel zurückgefallen ist.

Ein Beispiel sind Daten im onkologischen Bereich. Wenn das neue Gesetz eine bessere pseudonymisierte Verknüpfung von Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit mit den Krebsregisterdaten der Länder ermöglicht, würde dies die Krebsforschung und -behandlung entscheidend voranbringen. Allerdings: Gesundheitsdaten sind sehr sensibel. Deshalb ist uns der im Gesetz vorgesehene Fokus auf gemeinwohlorientierte Zwecke sehr wichtig."

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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