Keine falsche Scham bei betrügerischen Sex-Portalen
Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Die Unternehmen gelangen durch verschiedene Methoden an persönliche Daten der Verbraucher. Anschließend hoffen sie darauf, dass die Betroffenen zu viel Scham haben, um Gegenwehr zu leisten. Aber Scham hilft hier nicht: Die Betroffenen müssen sich beraten lassen, sonst verlieren sie unnötigerweise viel Geld an Betrüger.“
Rechnung offenbar ohne Gegenleistung
Viele Verbraucher – bisher fragten ausschließlich Männer bei der Verbraucherzentrale an – berichten, sich nicht daran erinnern zu können, jemals Mitglied des Portals geworden zu sein. Zugriff auf ein exklusives Dating-Portal haben sie jedenfalls nicht.
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht
Widerrufsschreiben der Verbraucher ignorieren die Unternehmen häufig. Daher ist es wichtig, den Widerruf per Einwurfeinschreiben zu erklären, damit Verbraucher*innen einen Nachweis über den Versand haben. Oftmals ist auch zweifelhaft, ob ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Grundsätzlich läuft das Widerrufsrecht 14 Tage nach Vertragsschluss ab. Werden Verbraucher*innen nicht ordnungsgemäß darüber belehrt, verlängert sich das Widerrufsrecht um 12 Monate.
Das Kalkül mit der Scham
Besonders dreist: Die Portale drucken ungefragt Fotos der Betroffenen auf der Rechnung ab. Im Zusammenspiel mit dem sexuellen Bezug des Websitenamens, der prominent im Briefkopf abgedruckt ist, sollen sich die Verbraucher anscheinend bloßgestellt fühlen. Wie die Firmen an die Fotos der Verbraucher gekommen sind, ist dabei unklar.
Die Verbraucherzentrale rät
- Keine falsche Scham bei der Abwehr von Betrug
- Beim Surfen und in sozialen Netzwerken sollten Verbraucher*innen stets Vorsicht walten lassen
- Bei überraschenden Kontaktaufnahmen durch vermeintliche Singles ist Misstrauen angesagt
- Widerrufsrecht geltend machen
- Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Podcast zum Thema
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