Familie & Kind

Kita: Mit Eltern geht es besser

Kitakinder und ihre Eltern gibt es nur im Doppelpack. Das kann für Fachkräfte und Eltern bereichernd sein, es kann aber auch zu Konflikten führen.

Eine Voraussetzung für ein gutes Miteinander sind Transparenz und eine offene Kommunikation. Dabei gibt es keine passende Schablone für alle Kitas. "Die Einrichtung sollte ausloten, welchen Spielraum sie konkret mit ,ihren Eltern‘ hat, was sie sich und den Eltern zutraut, in welchem Maß und in welchen Fragen sie diese beteiligt", erklärt Sabine Redecker in der neuen Ausgabe der Zeitschrift "KinderKinder" . Sie ist Multiplikatorin des Konzepts "Die Kinderstube der Demokratie" und Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Fachhochschule Kiel im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit. "Wenn Eltern mit der groben Linie der Pädagogik einverstanden sind und sie gutheißen, dann profitieren die Kinder", so Redecker weiter.

Die Elternschaft in Kitas ist heterogener denn je. Die Vielfalt reicht von unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen über diverse Familienformen, Lebenslagen bis hin zu den unterschiedlichen Lebenswelten, in denen Kinder aufwachsen. Das führt zu unterschiedlichen Anforderungen und Erwartungen seitens der Eltern an die Kita und die Fachkräfte. Eltern, die ihre Unzufriedenheit oder Kritik äußern, gehören zum Kita-Alltag. Wie aber damit umgehen? Beschwerden sollten, so Sonja Alberti, Diplom-Sozialpädagogin, nicht als Problem betrachtet werden, sondern als Informationsquelle. Wo drückt die Eltern der Schuh? Kitas profitieren von einer guten Beschwerdekultur. Das heißt, sie sollten den Eltern vermitteln, dass sie jede Beschwerde ernst nehmen. Dieser transparente Umgang mit Kritik ist ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung.

Hintergrund "KinderKinder"

Mehr zum Thema Mitwirkung von Eltern bei Kita-Angelegenheiten lesen Sie in der neuen Ausgabe von "KinderKinder" , das Magazin für Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen. "KinderKinder" erscheint vier Mal im Jahr und wird vertrieben über die regional zuständigen Unfallkassen.

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