Kunst & Kultur

Kultur gehört zur kritischen Infrastruktur

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass mit dem Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes ein Vorschlag zur Identifizierung kritischer Infrastruktur vorgelegt wird.

Zunehmende Naturkatastrophen in den vergangenen Jahren, die Coronapandemie (2020 – 2023) sowie der Ukraine-Krieg zeigen, dass eine bessere Risikoanalyse und Vorsorge erforderlich sind, um die Resilienz in der Kultur zu stärken. Auch Kultureinrichtungen sowie speziell Kulturgut bewahrende Institutionen müssen sich auf Katastrophen unterschiedlichster Art besser vorbereiten, um ggfs. adäquat reagieren und damit die Folgen begrenzen zu können.

In den aktuell geltenden zwischen Bund und Ländern abgestimmten Regelungen wird Kultur als kritische Infrastruktur geführt, weil ihr mit Blick auf die Identitätsstiftung eine besondere Rolle zukommt wie z. B. Theatern oder Konzerthäusern. In Kulturorten, wie Archiven, Bibliotheken und Museen, werden identitätsstiftende Kulturgegenstände und Dokumente aufbewahrt.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll eine bundesweite Regelung zur Identifizierung kritischer Infrastruktur geschaffen werden. Hierzu gehört, dass sich Betreiber kritischer Anlagen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren und alle vier Jahre auf Grundlage einer zu erlassenden Rechtsverordnung Risikoanalysen und -bewertungen durchführen.

Kultur wird im vorliegenden Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes nicht unter der kritischen Infrastruktur geführt, sondern es wird lediglich darauf verwiesen, dass Bund und Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten resilienzsteigernde Maßnahmen festlegen können. Dies ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates mit Blick auf den Sektor Kultur ein Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung mit Folgewirkungen für den öffentlichen Stellenwert der Kultur und ihrer Einrichtungen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Wir fordern von der Bundesregierung, Kultur entsprechend der bisherigen Praxis als kritische Infrastruktur im KRITIS-Dachgesetzes aufzunehmen und entsprechend zu verankern. Damit würde Kultur wie bisher als kritische Infrastruktur geführt werden, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wäre weiter für den Kultursektor zuständig und müsste entsprechende Informationen vorhalten bzw. Beratungsaufgaben übernehmen. Weiter fordern wir in die Aufzählung im KRITIS-Dachgesetz von Bundesministerien mit denen das Bundesministerium des Innern und für Heimat einvernehmlich bestimmt, welche Infrastrukturen und Einrichtungen als kritisch anzusehen sind, die Beauftragte für Kultur und Medien aufzunehmen."
 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestraße 10
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 22605280
Telefax: +49 (30) 2260528-11
http://www.kulturrat.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel