Bildung & Karriere

NRW darf sich nicht abhängen lassen

Hamburg macht es vor, NRW schaut zu: Hamburg führt eine einheitliche Laufbahn für alle Lehrkräfte ein und vollzieht damit endlich die Reform der Lehrer*innenausbildung auch auf dem Gehaltszettel der Beschäftigten und im beamtenrechtlichen Laufbahnrecht nach. 2009 wurde durch die Reform der Lehrer*innenausbildung die Studiendauer unterschiedlicher Lehrämter angeglichen – etwa zwischen dem Primar- und Sek.-II-Bereich. Bisher weigert sich Nordrhein-Westfalen aber, daraus die verfassungsgemäß richtige Konsequenz zu ziehen und auch die einheitliche Lehrkräftelaufbahn einzuführen.

„Erst macht Niedersachsen vor, wie es richtig geht und wie man ohne langen Stufenplan A 13 einführen kann – inklusive der notwendigen Anpassungen bei Beförderungsämtern. Hamburg macht NRW vor, wie es im Laufbahnrecht richtig geht und zieht endlich die Konsequenz aus der Reform der Lehrkräfteausbildung: Lehrkräfte an Grundschule und in der Sekundarstufe I mit anderen Lehrkräften laufbahnrechtlich gleichzustellen und zu Studienrät*innen zu machen. NRW muss aufpassen, dass es bei der Besoldung von den anderen Bundesländern nicht abgehängt wird. Echte Anerkennung lässt man nicht häppchenweise zukommen. Es ist Zeit, dass NRW sich bewegt und endlich den notwendigen Schritt geht. Denn echte Gleichbezahlung im Sinne der Gleichbehandlung der Lehrkräfte geht nur über eine einheitliche Lehrkräftelaufbahn“, so Ayla Çelik, Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW NRW. „Im Zuge der Einführung muss es dann auch selbstverständlich sein, dass Fachkräfte in multiprofessionellen Teams nicht von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Auch sie haben Anerkennung verdient.“

13 Jahre hat die GEW NRW für die Einführung einer fairen und verfassungskonformen Besoldung in NRW gekämpft. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung hatte diese Forderung aufgegriffen und in Teilen umgesetzt. Unter der aktuellen Landesregierung wurde eine Stufenplan zur Einführung der Besoldungsgruppe A 13 im Eingangsamt beschlossen. Allerdings wird die Umstellung einerseits nur über einen langen Stufenplan bis 2026 realisiert und andererseits eine echte Gleichbezahlung ausgespart: Echte Gleichbezahlung aller Lehrämter ist nicht A13, sondern A13 Z. Hamburg hat für alle Lehrämter ein Studienratsamt ausgebracht. Dies führt zur Bezahlung „A 13Z“, wobei das Z für die beamtenrechtliche „Studienratszulage“ steht. Die einheitliche Lehrkräftelaufbahn in NRW wäre ebenso einschneidend und wegweisend wie das Lehrer*innenausbildungsgesetz von 2009 es war, dessen zentrales Element die Schaffung einer gleichwert igen Lehrer*innenausbildung für alle Schulstufen und Schulformen vorsah. Erst die einheitliche Lehrer*innenlaufbahn vollendet diesen Prozess.

„Wer A sagt, muss auch B sagen – und die besoldungsrechtlichen Konsequenzen ziehen: A 13 Z. Denn Z ist nicht zu viel, sondern das Ziel! Und auf dem Weg zu diesem Ziel erwarten wir, dass NRW mit den anderen Bundesländern Schritt hält“, so Çelik abschließend.

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