Project-Immobilien-Gruppe: Wie Hauskäufer und Anleger jetzt handeln sollten?
Droht nun möglicherweise der Totalverlust des Investments? Bekommen Haus- und Wohnungskäufer ihre Immobilie noch fertig gebaut? Bevor die Geldanlage verloren geht oder man auf einem halbfertig gebauten Haus sitzen bleibt, sollten Investoren schnell handeln. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht fokussierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer informiert auf einer speziellen Website über die Entwicklungen der Project-Immobilien-Gruppe. Unsere Fachanwälte stehen in einer kostenlosen Erstberatung für Fragen der verunsicherten Anleger und Immobilienkäufer zur Verfügung.
Was verbirgt sich hinter der Project Immobilien-Gruppe?
Bei der Project-Immobilien-Gruppe handelt es sich um einen Projektentwickler aus Nürnberg und Bamberg, der darauf spezialisiert ist, Wohnungen und Gewerbeimmobilien schlüsselfertig zu bauen. Nach den Immobilien-Entwickler Development Partner und Euroboden ist jetzt mit Project-Immobilien das nächste Immobilienunternehmen in die Schieflage geraten. Die Gruppe hatte zuletzt ein Investitionsvolumen von 3,2 Milliarden Euro im Bau oder in Planung. Ein wichtiger Grund für die Insolvenz sollen die enorm gestiegenen Baukosten infolge des Ukrainekrieges sein. Dabei sei es nicht möglich gewesen, diese Kostensteigerungen an die Kunden weiterzugeben. Die Schwerpunkte der Project-Gruppe sind die Ballungszentren Berlin, München, Hamburg, das Rhein-Main-Gebiet, das Rheinland und Nürnberg.
Wie funktionierte das Geschäftsmodell der Project-Gruppe?
Die Project-Immobilien-Gruppe ist ein Immobilienunternehmen, das sich auf die Planung, Betreuung und den Vertrieb von Immobilienprojekten spezialisiert hat. Die Projekte werden von der Schwestergesellschaft Project Investment finanziert. Laut Firmenwebseite funktioniert die Finanzierung über mehrere Fonds mit einem Volumen von 1,4 Milliarden Euro, gezeichnet von über 32.000 Anlegern. Laut der Homepage der Project-Immobilien betreute die Firmengruppe am 17. August 2023 118 Projekte. Nach Angaben der Insolvenzverwalter sind es aktuell 60 Projekte.
Wie können Anleger von Project-Fonds ihr Investment sichern?
Der Projektentwickler Project Immobilien ist mit Insolvenzen von Teilgesellschaften in die Schlagzeilen geraten. Aber auch Anleger machen sich Sorgen um ihr Investment, da die Fondsausschüttungen nach einem Medienbericht bis auf Weiteres gestoppt wurden. Was können Anleger jetzt unternehmen, um ihr Geld zu sichern. Die auf Bank -und Kapitalmarktrecht fokussierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst sich Möglichkeiten der Anleger kurz zusammen:
- Bei den Project-Fonds handelt es sich um geschlossene Fonds. Die stellen eine spekulative Investitionsmöglichkeiten dar, die mit diversen Risiken, einschließlich des Risikos eines vollständigen Kapitalverlusts, verbunden sind. Falls Anlegern ein Fonds der Project-Unternehmensgruppe ohne ausreichende Betonung der spezifischen Risiken als eine sichere Investition empfohlen wurde, können die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Zusätzlich dazu können Anleger auch im Falle von Unrichtigkeiten im Fondsprospekt Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, eine umfassende Prüfung des jeweiligen Produkts auf Plausibilität durchzuführen. Auf diese Weise kann der Vermittler beurteilen, ob Rentabilität und Sicherheit der Kapitalanlage gewährleistet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermittler dazu verpflichtet, den Anleger während des Beratungsgesprächs auf diese Tatsache hinzuweisen. Andernfalls hat der Anleger im Ernstfall Anspruch auf Schadensersatz.
- Die Möglichkeit, in den Project Fonds zu investieren, bestand nicht nur als Einmalanlage, sondern auch über einen Ratensparplan. Jetzt stehen betroffene Personen vor der Entscheidung, ob sie ihre Zahlungsverpflichtungen fortsetzen müssen. Im Fall des Ratensparmodells ergeben sich diverse Optionen, um aus einer Beteiligung auszusteigen, die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu unterbrechen oder die Rückerstattung der bereits eingezahlten Beträge zu erwirken. Hierbei muss geprüft werden, ob ein Widerruf der Beitrittserklärung sinnvoll ist und ob die Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen möglich ist.
Fazit: Unsere Fachanwälte stehen in einer kostenlosen Erstberatung für Fragen der verunsicherten Anleger zur Verfügung. Wir sichern die Rechte der Investoren.
Was können Project-Immobilienkäufer jetzt unternehmen?
Die Project-Immobilien-Gruppe betreut nach Angaben des Insolvenzverwalters aktuell 118 laufende Projekte, die über 1.850 Wohnungen umfassen. Was können betroffene Käufer jetzt unternehmen? Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Möglichkeiten zusammen:
- Personen, die Eigentumswohnungen erworben haben oder in Erwägung ziehen, solche zu erwerben, und dabei bereits finanzielle Vorleistungen erbracht haben, sollten frühzeitig Rechtsbeistand suchen. Die Lage ist sehr dynamisch und für Menschen ohne rechtliche Fachkenntnisse undurchsichtig.
- Hierbei wird es von großer Bedeutung sein, herauszufinden, wie viel Geld bereits für welche Bauphasen aufgewendet wurde, ob möglicherweise Kredite aufgenommen wurden oder ob Bauzinsen seitens des Auftraggebers entgeltlich abgesichert wurden. Letztlich wird es von entscheidender Wichtigkeit sein, welche Informationen der Insolvenzverwalter bezüglich des Baufortschritts und der Verbindlichkeiten hat.
- Das hört sich kompliziert an. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen daher Folgendes zu tun.
- Mögliche Nachweise sichern und festhalten, wer bei Gesprächen mit Banken, Verkäufern oder Vermittlern als Zeuge anwesend war. Dies können auch Familienmitglieder oder Freunde sein.
- Zusätzlich sollten jegliche Dokumente im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb aufbewahrt werden, sei es in Form von E-Mails, Schriftverkehr oder Werbematerial.
- Auch beim Immobilienerwerb können Schadensersatzansprüche gegen Dritte, wie z.B. Banken oder Vermittler, erfolgversprechend sein. Daher ist es wichtig, alle Beweise rund um den Immobilienerwerb zu sichern, solange die Vorgänge noch frisch in Erinnerung sind.
Fazit: Unsere Fachanwälte stehen in einer kostenlosen Erstberatung für Fragen der verunsicherten Immobilienkäufer zur Verfügung. Wir sichern die Rechte der Käufer.
Welche Gesellschaften der Project-Immobilien-Gruppe sind von den Insolvenzen betroffen?
Die Project-Unternehmensgruppe besteht aus zwei Sparten: Da ist zum einem die Immobiliengruppe und zum anderen die Investmentgruppe. Die Immobiliengruppe plant, entwickelt und stellt Immobilienprojekte fertigt. Die Investmentgruppe kümmert sich um die Kapitalverwaltung, Anlegerverwaltung und den Vertrieb von Immobilieninvestments. Mittlerweile haben auch zwei Gesellschaften der Investmentsparte einen Insolvenzantrag gestellt. Die Fondsgesellschaften befinden sich allerdings noch nicht im vorläufigen Insolvenzverfahren. Von den Insolvenzen waren anfänglich nur Gesellschaften der Immobiliengruppe betroffen. Welche Gesellschaften sind bisher von einer Insolvenz betroffen. (Stand 28. August 2023)?
- Project Immobilien Management GmbH (PMG) – AG Nürnberg IN 977/23 – Immobiliensparte
- Project Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (PWG) – AG Nürnberg IN 978/23 – Immobiliensparte
- Project Immobilien Projektentwicklungs GmbH (PEG) – AG Nürnberg IN 999/23 – Immobiliensparte
- Project Real Estate AG (PRE) – Amtsgericht Nürnberg Az.: IN 1066/23 – Immobiliensparte
- Project Vermittlungs GmbH (PVG) – AG Nürnberg Az: IN 214/23 – Investmentsparte
- Project Real Estate Institutional GmbH – AG Bamberg Az. IN 220/23 – Investmentsparte
Nach Auskunft eines vorläufigen Insolvenzverwalter wird der Geschäftsbetrieb weiter fortgeführt. Parallel prüfen die Verwalter die Sanierungsoptionen und ob die Bauprojekte fortgeführt werden können. Anschließend werden sie zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Sanierung der Unternehmen einleiten.
Welche Fonds hat Project-Investment bisher aufgelegt?
Welche Fonds vom aktuellen Ausschüttungsstopp betroffen sind, ist bisher nicht bekannt geworden. Folgende Fonds hat der Projektentwickler bisher aufgelegt:
- Project Fonds Strategie 1
- Project Fonds Strategie 2
- Project Fonds Strategie 4
- Project Fonds Strategie 5
- Project Fonds Strategie 6
- Project REAL Equity Fonds 7
- Project REAL Equity Fonds 8
- Project REAL Equity 9
- Project REAL Equity 10
- Project Real Werte 11
- Project Real Werte 12
- Project Wohnen 14
- Project Wohnen 15
- Project Metropolen 16
- Project Metropolen 17
- Project Metropolen 18
- Project Metropolen 19
- Project Metropolen 20
- Project Metropolen 21
- Project Metropolen 22
- Project Metropolen SP 2
- Project Metropolen SP 3
- Project Vier Metropolen
- Project Vier Metropolen II
- Project Vier Metropolen III
- Project Wohnen Fünf Metropolen
- Project Metropol
- Project 2. Wohnen
- Project 4. Wohnen
- Project 5. Wohnen
- Project Wohnen 4 M 2
- Project Wohnen 4 M 57
- Project Wohnen Deutschland 2
- Project Wohnen Deutschland 3
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Hier informieren wir sie über ihre möglichen Rechtsansprüche gegen den Emittenten der Fonds und den Anlagevermittler.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de