Reha als Ausbildungsträger zulassen – Pflegekräftemangel bekämpfen
„Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 heißt es: `Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen´“, zitiert Dr. Ann-Kristin Stenger. „Besagte Voraussetzungen sind beispielsweise im Pflegeberufegesetz, der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung und in landesrechtlichen Verordnungen für die Pflegeausbildung geregelt“, erklärt sie.
Aus Sicht des VPKA seien viele Rehabilitationseinrichtungen sehr gut als praktische Ausbildungsorte geeignet. „Sowohl die verpflichtenden Einsätze der Auszubildenden in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Akut- und Langzeitpflege sind in der Reha möglich als auch Einsätze in der gerontopsychiatrischen Versorgung und unter Umständen auch in der pädiatrischen Versorgung.“ Zwar seien bei einer Erweiterung der Pflegeausbildung auf den Reha-Bereich Kooperationen erforderlich, dies sei jedoch auch bei den derzeit zugelassenen Ausbildungsträgern wie z.B. bei ambulanten Pflegeeinrichtungen der Fall. Anders als in Akutkliniken hätten die angehenden Pflegefachkräfte in der Reha überdies die Möglichkeit, die Pflege sehr gut zu planen und ihre Patientinnen und Patienten über einen längeren Zeitraum und mit großer Intensität pflegerisch zu begleiten. Dies liefere wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: „Pflegeausbildung in der Reha würde zu einem Zuwachs an Pflegekräften führen und auch den Wettbewerb um diese begehrten Arbeitskräfte etwas entspannen“, ist sie überzeugt. „Die Reha-Einrichtungen könnten selbst für ihren Pflegenachwuchs sorgen. Das ist bedeutsam, da es gerade in diesem Bereich aufgrund des demographischen Wandels in Zukunft einen immensen Bedarfszuwachs geben wird.“ Dass die angekündigte Gesetzesänderung noch immer auf sich warten lässt, ist aus unserer Sicht unverständlich, moniert Stenger. „Dabei gibt es durchaus Vorstöße in diese Richtung, wie etwa den aktuellen Referentenentwurf der Ärzteapprobationsordnung. Dieser ermöglicht praktische Einsätze zukünftig auch in stationären und ambulanten Reha-Einrichtungen und könnte aus unserer Sicht gut als Blaupause für die Pflege dienen.“
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 70 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 30.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.
Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.
Kreillerstr. 24
81673 München
Telefon: +49 (89) 5730-99
Telefax: +49 (89) 5734-88
http://www.vpka-bayern.de
Telefon: +49 (831) 9607290
E-Mail: info@schmiddesign.de