Verbraucher & Recht

Reiserücktritt wegen Waldbrandgefahr?

Nicht nur die griechische Ferieninsel Rhodos ist von Waldbränden betroffen, auch in anderen Urlaubsregionen wie etwa in Spanien, Italien oder Kroatien besteht aufgrund hoher Temperaturen Waldbrandgefahr. Pauschalurlauber, die davon betroffen sind, müssen damit rechnen, dass der Reiseveranstalter die Reise daher absagt. Der Reisepreis oder bereits getätigte Anzahlungen müssen laut ARAG Experten vollständig erstattet werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht allerdings nicht. Wer eine bevorstehende Reise aufgrund von einer konkret drohenden Waldbrandgefahr stornieren möchte, hat ebenfalls einen Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Reisepreises. Allein die Angst vor einem Waldbrand ist hingegen kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Wer seinen Urlaub aufgrund eines Waldbrandes abbrechen muss, kann eine Erstattung für nicht genutzte Reiseleistungen verlangen. Zudem muss der Reiseveranstalter eine frühere Rückreise organisieren, wenn diese zum Reisepaket dazugehörte. Ist sie teurer, trägt der Veranstalter die Kosten. Auch wer aufgrund von Waldbränden die Heimreise erst später antreten kann, bekommt Hotelkosten für maximal drei weitere Nächte vom Reiseunternehmen bezahlt. Für Individualreisende gelten andere Regeln – hier ist man oftmals auf Kulanz angewiesen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel