Richtig versichert in die Schule
Einen weiteren unverzichtbaren Versicherungsschutz bietet die Privathaftpflichtversicherung, die – als Familientarif – für Schäden aufkommt, die sowohl die versicherten Erwachsenen als auch ihre Kinder verursacht haben. Eltern sollten darauf achten, dass im Tarif auch Deliktunfähigkeit mitversichert ist. Denn nur dann leistet der Versicherer auch bei Schäden, die Kinder verursacht haben, die jünger als sieben Jahre alt sind (im Straßenverkehr jünger als zehn). Bestehen all diese Absicherungen, sollte das Risiko der Invalidität abgesichert werden, wenn das Kind infolge eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt wird. „Wichtig ist es, die Versicherungsleistung so zu wählen, dass zumindest ein Elternteil beruflich für das Kind kürzertreten könnte“, erklärt Boss. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass schwer beeinträchtigte Kinder oft auch im Erwachsenenalter kein eigenes Einkommen erzielen können. Um die finanziellen Folgen einer Invalidität abzusichern, bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die auch Schülerinnen und Schüler absichert, den umfassendsten Schutz – eventuell ergänzt um eine Kinderunfallversicherung.
Eine BU für Schülerinnen und Schüler sollte nicht als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Versicherung abgeschlossen werden, sondern als selbständiger Vertrag. Der Abschluss einer kapitalbildenden Renten- oder Lebensversicherung ist nämlich auch für Kinder niemals sinnvoll. Wer für das eigene Kind Geld ansparen möchte, ist mit einer separaten Geldanlage – beispielsweise einem ETF-Sparplan – sehr viel besser beraten. Eine früh abgeschlossene BU kann indes vorteilhaft sein. „Durch die frühe Absicherung ist der Versicherungsschutz für die Zukunft gesichert und man vermeidet, später etwa wegen Vorerkrankungen oder eines schwer versicherbaren Berufs keinen Vertrag mehr zu erhalten“, sagt Boss.
Allerdings steckt auch bei der BU für Kinder der Teufel im Detail. Deswegen sollten sich Eltern auf der Suche nach einer Absicherung für ihre Kinder unbedingt von anbieterunabhängigen Spezialist*innen (Versicherungsberater oder -makler) beraten lassen.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de