Sanierungspflicht in Deutschland: Das sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen
Ein klimaneutraler Gebäudebestand soll bis 2045 erreicht sein, so will es die Bundesregierung. Das bedeutet, dass Immobilien nur noch einen geringen Energiebedarf ausweisen sollen und diesen über erneuerbare Energien decken. Das Problem: Der Sanierungsbedarf in Deutschland ist hoch. Die vor 1979 gebauten Gebäude weisen eine schlechte Energiebilanz auf, aber auch rund vier Millionen Häuser mit Baujahr zwischen 1970 und 1995 müssten saniert werden.
Um dies bis 2045 zu schaffen, müsste die Sanierungsrate um 2 bis 2,5 Prozent steigen, aber nicht jeder ist bereit, sein Eigenheim instand zu setzen. Die Gründe dafür können verschieden sein. Manche fürchten eine große finanzielle Belastung, andere möchte keine Handwerker im Haus oder auf einer Baustelle wohnen. Hier sieht sich die Politik im Handlungszwang und möchte mit großzügigen Förderungen zumindest die Sorge vor teuren Sanierungen nehmen. Aber auch über eine Sanierungspflicht wird nachgedacht.
Sanierungspflicht: Es kommt darauf an, wann der Eigentümer zuletzt gewechselt wurde
Aktuell besteht für Eigenheime, die von Langzeiteigentümern bewohnt werden – sprich: es kam seit 01.02.2002 zu keinem Eigentümerwechsel – keine Pflicht zu einer Sanierung. Es empfiehlt sich aber dennoch, sein Eigenheim gut in Schuss zu halten. So fühlt man sich in den eigenen vier Wänden nicht nur wohler, sondern erhält sich auch den Wert seines Zuhauses. Anders als bei einem Auto sinkt dieser nämlich nicht konstant mit der Zeit, sondern kann durch Modernisierungen, Reparaturen oder Sanierungen auch wieder steigen. Außerdem kann die Politik jederzeit mit einer Sanierungspflicht nachziehen. Im Vorteil ist dann der, dessen eigene vier Wände bereits den aktuellen energetischen Standard besitzen.
Erben, Beschenkte und Hauskäufer müssen das beachten
Für Menschen, die nach dem 01.02.2002 ein Haus gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben, sieht die Sache jedoch anders aus. Hier schreibt das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, vor, die Immobilie in den nächsten zwei Jahren nach Kauf an die aktuellen energetischen Bestimmungen anzupassen. Passiert dies nicht, muss man mit hohen Bußgeldern rechnen. Dabei handelt sich jedoch nicht um eine Kernsanierung, sondern um lediglich um drei Maßnahmen, die zur energetischen Sanierung zählen. Diese sind:
- Die Dämmung der obersten Geschossdecke einer beheizten Wohnung als Abgrenzung zu einem nicht ausgebauten und nicht beheizten Dachraum oder die Dämmung des Dachs (§ 47 GEG).
- Die Modernisierung der Heizung (§ 72 GEG). Hier empfehlen wir den Einbau einer Wärmepumpe, da diese keine fossilen Brennstoffe und nur wenig Strom zum Heizen benötigt.
- Die Dämmung von warmwasserführenden Heizungs- und Warmwasserrohren oder Armaturen in unbeheizten Räumen, wie z.B. Keller (§ 71 GEG).
Sie haben gerade erst ein Haus gekauft oder überlegen, ob Sie Ihr älteres Eigenheim sanieren möchten? Dann sind wir der richtige Partner für Sie. Bei Town & Country Haus bekommen Sie alles aus einer Hand: Wir haben nicht nur das Expertenwissen, sondern können Ihnen auch mit einem Förder- und Finanzierungsservice weiterhelfen, der Ihnen die passende Förderung zu Ihrer Sanierung heraussucht.
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Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2021 verkaufte Town & Country Haus mit über 350 Franchise-Partnern 4.811 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 1.252,9 Mio. Euro. Mit 2.990 gebauten Häusern 2021 und mehr als 45.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.
Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko der Bauherren vor, während und nach dem Hausbau reduziert.
Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen. 2020 überzeugte der "Winkelbungalow 108" und gewann in der Kategorie "Bungalows" den 1. Platz des Hausbau Design Awards. Town & Country Haus freute sich 2021 über mehr als 40.000 gebaute Massivhäuser und gewann mit dem Bungalow 92 den Hausbau-Design-Award 2021 in der Kategorie "Bungalows".
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