Solarpaket I: Duldungspflicht für Waldbesitzer verstößt gegen Eigentumsrecht – Marktwirtschaftliche Lösungen notwendig
Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat vor einem Vorstoß gegen das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht durch den Gesetzentwurf Solarpaket I gewarnt, der morgen im Bundeskabinett beschlossen werden soll. „Die vorgesehene Duldungspflicht für Leitungen ist eine Missachtung der Rechte der Waldeigentümer“, sagte AGDW-Präsident Andreas Bitter. „Dieser Schritt kommt teilweise einer Enteignung gleich.“ Die Duldungspflicht, die eine geringe fixe Entschädigung der Waldbesitzenden vorsieht, sei in der Praxis überflüssig und wäre somit nur eine übergriffige Maßnahme des Staates. „Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Aufstellung einer Solar- oder Windkraftanlage am Widerstand eines Waldbesitzenden gescheitert ist, der die Durchleitung verhindert hat“, sagte Bitter. Im Gegenteil ergäben sich nur durch individuelle Verhandlung auch marktgerechte Preise für die Durchleitung. „Staatliche Regulierung ist hier fehl am Platz“, so Bitter: „Wir brauchen marktwirtschaftliche Lösungen, und das ist nicht die Orientierung am Verkehrswert des Grundstücks, sondern die Kopplung an das Ertragspotenzial der Nutzung.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 3116676-20
Telefax: +49 (30) 3116676-29
http://www.waldeigentuemer.de
Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Gaulke
Pressesprecher
E-Mail: jgaulke@waldeigentuemer.de
Pressesprecher
E-Mail: jgaulke@waldeigentuemer.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.