Wenn Starkregen das Grundstück flutet
Ein absolutes Muss für alle Hausbesitzer:innen ist eine Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab. Schäden am Hausrat, also an Einrichtungsgegenständen wie Möbeln oder Elektrogeräten, sind ein Fall für die Hausratversicherung.
„Kritisch wird es, wenn Keller oder Erdgeschoß durch Starkregen überflutet werden und das Haus Schaden nimmt. Hier zahlt die Gebäudeversicherung nur, wenn zusätzlich auch eine Elementarschadenversicherung vereinbart ist“, weiß Erk Schaarschmidt. Als Elementarschäden gelten Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.
Laut einer aktuellen Schätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft umfassen in Brandenburg nur rund 40 Prozent aller Gebäudeversicherungen einen Elementarschutz. „Viele Verbraucher:innen unterschätzen die Gefahr von Starkregen für ihr Haus. Dabei kann jede Region betroffen sein. Um sich vor den finanziellen Folgen von Überschwemmungen zu schützen, sollten Hausbesitzer:innen unbedingt prüfen, ob eine Elementarschadenversicherung vorhanden ist und diese andernfalls abschließen“, empfiehlt Schaarschmidt.
Vor Vertragsabschluss Leistungen und Bedingungen prüfen
Vor Abschluss sollten Verbraucher:innen mehrere Angebote einholen und in Ruhe vergleichen. Neben den Preisen sollten sie auch die Selbstbeteiligungshöhe, ausgeschlossene Risiken sowie die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen. „Damit im Schadensfall auch gezahlt wird, sollten Verbraucher:innen außerdem mit ihrem Versicherer klären, welche technischen und baulichen Vorkehrungen auf dem Grundstück erfüllt sein müssen“, ergänzt Schaarschmidt.
Für Bewohner:innen in Risikogebieten sind Elementarschadenversicherungen teurer. Mitunter werden sie gar nicht erst angeboten. Eigentümer:innen, denen ein bezahlbarer Versicherungsschutz verwehrt wird, melden sich bitte bei der Verbraucherzentrale.
Im Schadensfall sofort reagieren
Hausbesitzer:innen müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt und ihn sofort bei ihrem Versicherer melden. Sonst besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz verloren geht. „In der Praxis besteht häufig das Problem der Beweisführung. Verbraucher:innen sollten daher im Schadensfall unmittelbar reagieren und, wenn möglich, bereits das Ereignis fotografieren oder filmisch festhalten. Das oberste Gebot heißt jedoch Sicherheit. Erst wenn keine Gefahr besteht, sollten Betroffene Schäden dokumentieren und anschließend Maßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu minimieren,“ so Schaarschmidt.
Ausführliche Informationen zur Elementarschadenversicherung bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/11440.
Für individuelle Fragen zum Versicherungsschutz können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
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