Familie & Kind

Wir fordern Extra- Geld für Schulmaterial! Inflation frisst die Leistungen des Bildungspakets für den Schulbedarf auf!

Die Teuerungsrate bei Schulheften und Zeichenblöcken trifft Familien, die Bürgergeld beziehen dieses Jahr besonders hart. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stiegen die Preise für Schulhefte und Zeichenblöcke im Juli 2023 im Jahresvergleich um 13,6 Prozent.

Zwar erhalten Familien im Bürgergeldbezug im August 116 Euro für den Schulbedarf ihres Kindes aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, doch ohne eine Anpassung an die Inflationsrate, werden sich viele Familien nicht alle benötigten Materialien leisten können. „Aus unserer Sicht ist das ein Skandal“, meint die Bildungsexpertin der Deutschen Kinderhilfe- die ständige Kindervertretung Dr. Luisa Becker-Ritterspach.

Wird ein Kind neu eingeschult, liegen die Kosten noch einmal deutlich höher. Die Ausstattung zum Schulstart liegt laut Sparkasse zwischen 530 und 1410 Euro. „Da wird schnell klar, dass 116 Euro vorne und hinten nicht reichen“, so Dr. Becker-Ritterspach weiter.

Daher fordert die Deutsche Kinderhilfe die Bundesregierung auf, hier sofort zu handeln und nachzusteuern. Die Leistung für den Schulbedarf muss an die Inflation gekoppelt werden. Einschulungen müssen als Sonderbedarf betrachtet werden und als einmalige Leistung extra aufgenommen werden. Schulranzen und Schultüte dürfen nicht unter die Leistung für Schulbedarf fallen.

Jedes Kind in Deutschland hat ein Anrecht auf eine gute Bildung und eine guten Schulstart. Dazu gehört auch eine ausreichende Ausstattung mit Schulmaterial.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Kinderhilfe e.V
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 243429-40
Telefax: +49 (30) 243429-49
http://www.kindervertreter.de

Ansprechpartner:
Rainer Becker
Telefon: +49 (30) 243429-40
E-Mail: presse@kindervertretung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel