Verbraucher & Recht

Anhörung zum Pflegestudiumstärkungsgesetz: „Entlastung versprochen. Belastung beschlossen.“

Durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz werden Pflegebedürftige mit weiteren Kosten belastet. Davor warnt anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer. Noch im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien ganz im Gegenteil in Aussicht gestellt, die Pflegebedürftigen von Ausbildungskosten zu befreien.

„Entlastung versprochen. Belastung beschlossen. Anstatt Pflegebedürftige durch eine Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen finanziell zu entlasten, wie im Koalitionsvertrag versprochen, beschließen die Parteien jetzt ein teures Gesetz zur Stärkung des Pflegestudiums, das wieder von den Pflegebedürftigen bezahlt werden muss.“ Meurer sagt deshalb einen weiteren Anstieg der Kosten für Betroffene voraus.

„Für die Versorgung einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen brauchen wir jede Kraft. Deshalb darf der Ausbau des Pflegestudiums auf keinen Fall zu Lasten der grundständigen Ausbildung gehen. Die dreijährige Fachkraftausbildung muss Vorrang haben. Wenn also Kapazitäten an den Universitäten, die ebenfalls über einen zunehmenden Mangel an Hochschullehrenden klagen, ausgebaut werden sollen, dann müssen dort zuerst einmal die dringend benötigten Pflegepädagoginnen und -pädagogen ausgebildet werden, um den Unterricht in den Pflegeschulen zu sichern.“

Dass eine im Pflegestudiumstärkungsgesetz eigentlich geplante bundesweite Harmonisierung der Anerkennungsverfahren für internationale Pflegekräfte am Widerstand der Länder gescheitert ist, bezeichnet Meurer als Dämpfer für die Zuwanderung in den Pflegeberuf. „Hier lag die Chance, die Anerkennungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Jetzt bleibt ein Flickenteppich, der die Anwerbung internationaler Kräfte erheblich ausbremst.“

Für Rückfragen: Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro.

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