Energie- / Umwelttechnik

BEG-Novelle: Nachträgliche Verschärfung des Heizungsgesetzes über Förderkulisse dringend verhindern

Heute endet die Stellungnahmefrist zur Änderung der Bundesförderung für ef-fiziente Gebäude (BEG), welche als wichtigste Fördermaßnahme zur Umsetzung des Gebäu-deenergiegesetz (GEG) den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneu-erbarer Energien finanziell unterstützen soll. Die Ausgestaltung der Förderkulisse benachteiligt jedoch einzelne biogene Erfüllungsoptionen des GEG. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„In der jüngst verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden zurecht alle diskriminie-renden technischen Anforderungen, unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben sowie Dopplungen zu anderen Rechtsgrundlagen gestrichen. Ziel des Parlaments war eine breite Auswahl unterschiedlicher sozialverträg-licher Erfüllungsoptionen, die es den Bürgern und Bürgerinnen ermöglichen beim Einbau einer neuen Hei-zung die 65% Anforderung auf die bestmögliche sowie günstigste Art und Weise zu erfüllen.

Vollkommen unverständlich ist jedoch die Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums, einige im parla-mentarischen Prozess gestrichenen Anforderungen nun als Voraussetzung für eine Förderung in der Bun-desförderung Effiziente Gebäude (BEG) zu verankern. So soll beispielsweise nur dann ein Förderanspruch beim Einbau einer Holzheizung bestehen, wenn diese mit einer Solarthermie-, Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe kombiniert wird.

Selbstverständlich kann eine Kombination verschiedener Heizungssysteme unter den richtigen Bedingun-gen vor Ort sinnvoll sein, doch muss hier ebenfalls eine Einzellösung förderfähig sein. Im Rahmen der GEG-Novelle wurde von der Bundesregierung klargestellt, dass die Holzenergie auch als alleinige Erfüllungsop-tion für das 65 % erneuerbare Energien Ziel gilt. Eine Verschärfung des Heizungsgesetzes durch die Hinter-tür gilt es mit Blick auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung des GEG und für schnellen Kilmaschutz im Ge-bäudesektor dringend zu verhindern.“

Weitere Vorschläge zu nötigen Anpassungen am BEG finden Sie in unserer eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Über den Fachverband Biogas e.V.

Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
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