Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ordnungsrecht und Förderung des Heizungsaustauschs müssen Hand in Hand gehen
„Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Handwerk und Branche brauchen jetzt Planungssicherheit, um den durch die unsägliche Heizungsgesetzdebatte ausgelösten Markteinbruch bei Erneuerbaren Wärmelösungen zu beenden. Der deutlich verringerten Anzahl von Förderanträgen muss mit einer ambitionierten Förderkulisse begegnet werden“, so Peter. Faktisch widerspreche aber die geplante Halbierung der maximal förderfähigen Kosten im BEG von 60.000 auf 30.000 Euro der politischen Ankündigung, die Kosten des Heizungsaustauschs um bis zu 70% zu übernehmen. Soziale Schieflagen müssten in jedem Fall vermieden werden. Diese und andere Einschränkungen würden umfassendere Wärmelösungen wie Hybrid-Heizungen oder energieeffiziente Gebäudemodernisierungen systematisch benachteiligen. Stattdessen sollten die förderfähigen Kosten auf 45.000 Euro angehoben und im Falle von Hybridheizungsanlagen mit Erneuerbaren Energien bei 60.000 Euro beibehalten werden.
Zusätzlich seien überhöhte Vorgaben abzubauen. „Bei der Überarbeitung des BEG müssen bürokratische Hürden ab- statt aufgebaut werden und die Förderkriterien auf das Nötigste beschränkt werden, um die Förderung leichter zugänglich zu machen. So kann die Wärmewende beschleunigt und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entlastet werden”, so Peter. Darüber hinaus sei eine Ausweitung des Geschwindigkeitsbonus angebracht. „So kann die Dekarbonisierung im vermieteten Wohnraum und Nichtwohnraum vorangetrieben und sozial verträglicher gestaltet werden. Eine kluge, transparente und vor allem ambitionierte Förderkulisse für den Heizungstausch könnte dann die Trendumkehr bei der Wärmewende einleiten. Die ist bitter notwendig angesichts fortlaufender Zielverfehlungen bei den Klimazielen, der Standortfrage für Zukunftstechnologien und der fossilen Kosten- und Versorgungskrise des letzten Jahres”, so Peter.
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