Eigenverantwortung bei Reisen: OLG Frankfurt urteilt über Witterungsbedingungen
Die Klägerin hatte eine kostenintensive Privatrundreise nach Ecuador für den Zeitraum Mitte bis Ende Dezember 2021 gebucht und forderte eine erhebliche Preisminderung aufgrund vermeintlicher Mängel, darunter witterungsbedingte Beeinträchtigungen, einen ausgefallenen Ausflug und Lärmbelästigungen. Das Landgericht (Az. 2-24 O 102/22) gab der Klage teilweise statt, lehnte jedoch Ansprüche aufgrund witterungsbedingter Beeinträchtigungen ab.
Das OLG entschied, dass Reiseveranstalter grundsätzlich nicht für die klimatischen Bedingungen am Zielort verantwortlich sind. Die Beklagte war auch nicht dazu verpflichtet, die Klägerin vor Vertragsabschluss über die zu erwartenden Witterungsbeeinträchtigungen im Dezember in Ecuador zu informieren. Das OLG betonte, dass Reisende leicht über das Internet Informationen zu den klimatischen Bedingungen am Reiseziel erhalten können.
Diese Entscheidung des OLG unterstreicht die Selbstverantwortung von Reisenden, sich vor Reiseantritt über die Witterungsbedingungen am Zielort zu informieren. Eine Informationspflicht seitens des Reiseveranstalters besteht nur in seltenen Ausnahmefällen, die hier nicht gegeben waren. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und betont die Bedeutung der Eigenverantwortung bei der Reiseplanung.
Kommentar:
Die Entscheidung des OLG Frankfurt betont die Eigenverantwortung von Reisenden bei der Informationsbeschaffung über die Witterungsbedingungen am Zielort. Das Internet bietet heutzutage leicht zugängliche Informationen, die Reisende vor der Buchung nutzen sollten, insbesondere in Bezug auf saisonale Wetterbedingungen. Dieses Urteil könnte dazu beitragen, zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern zu minimieren, indem es die Verantwortung für solche Informationen auf die Reisenden verlagert.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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