Energie- / Umwelttechnik

Ergebnis der EEG-Ausschreibung für Biomethan zeigt politischen Handlungsbedarf bei der Förderung hochflexibler Biomethananlagen im EEG

Das Ergebnis der aktuellen zweiten EEG-Biomethanausschreibung in diesem Jahr offenbart einmal mehr die ganze politische Ignoranz der aktuellen Bundesregierung bei der Schaffung von förderlichen Rahmenbedingungen für die Bioenergieerzeugung und deren Nutzung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Erzeugung und Nutzung von klimafreundlichem Biomethan im Strom- und Wärmesektor. Erneut – wie bereits in der ersten Ausschreibung für hochflexible Biomethananlagen am 01. April diesen Jahres – wurden auch in dieser EEG-Ausschreibungsrunde keine Gebote für die Realisierung neuer Projekte für die erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomethan eingereicht. Ursächlich sind die unzulänglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Investitionen in neue hochflexible Biomethan-BHKW-Projekte verhindern. Stattdessen fördert die aktuelle Bundesregierung den Import von klimaschädlichem fossilem LNG, fördert damit Energieabhängigkeiten, zerstört heimische Wertschöpfung in der erneuerbaren Energieerzeugungsbranche und schadet dem Klimaschutz. Die Untätigkeit des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz geht damit 1:1 zu Lasten einer sicheren, unabhängigen und bezahlbaren heimischen erneuerbaren Energieversorgung mit Biomethan und damit zu Lasten der Energieverbraucherinnen und -verbraucher in Deutschland, denen eine verlässliche erneuerbare, bezahlbare und vor allem regional erzeugte Energieversorgungsoption genommen wird. Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ohne weitere Verzögerungen aktiv zu werden und auf eine grundlegende Änderung der EEG-Ausschreibungsbedingungen für die Stromerzeugung aus Biomethan hinzuwirken. Im Fokus sollten dabei flexible Biomethan-BHKW stehen, die hocheffizient erneuerbaren Strom und Wärme erzeugen und so einen energiewirtschaftlich sinnvollen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten und gleichzeitig das Klima schützen. Wesentliche Punkte sind hier die Anhebung der Volllaststunden für den Betrieb der Biomethan-BHKW von derzeit 10 Prozent auf 50 Prozent und die Abschaffung der wettbewerbsschädlichen Südquote. Zudem sollten Biomethan-BHKW wieder an den regulären EEG-Ausschreibungen für Biomasse teilnehmen dürfen, da sie durch Nutzung der vorhandenen Gasnetzinfrastruktur deutschlandweit bedarfsgerecht und verbraucherorientiert grünen Strom und Wärme bereitstellen.
Über Biogasrat+ e. V.

Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan können im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biomethanerzeugung zu heben.

Der Biogasrat+ e. V. ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung sowie im europäischen Transparenzregister für die Interessenvertretung gegenüber den EU-Institutionen eingetragen. Registereintrag national: R003376 – Registereintrag europäisch: 000075850398-74.

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