Erste Hilfe: Alles ist besser als Nichtstun
Einfache erste Handgriffe
Unfälle im Straßenverkehr, im Büro oder im Haushalt, Schlaganfälle, Zuckerschock, Verbrennungen oder der erwähnte Herzinfarkt – es gibt diverse medizinische Notfälle, die in unserem Beisein passieren können und bei denen auch Laien helfen und Schlimmeres verhindern können. Dabei ist das Absetzen des Notrufs selbstverständlich das Wichtigste, aber darauf darf es sich nicht beschränken. Ob das Absichern der Unfallstelle, Ansprechen des Betroffenen, die stabile Seitenlage, unter Umständen Öffnen der Kleidung, das Einhüllen in eine Rettungsdecke – die Aufzählung der möglichen Handgriffe ist lang und jeder ist besser als nichts zu tun. ARAG Experten können beruhigen: Laienhelfer werden nicht zum Schadensersatz herangezogen, solange sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln – das sieht die Rechtslage klar vor.
Kühlen Kopf bewahren
Einfacher gesagt als getan, aber gerade wenn es um Leben und Tod geht, ist entscheidend, ruhig zu bleiben. Dies gelingt immer dann am besten, wenn man verinnerlicht hat, was zu tun ist: So gilt es als Erstes, mögliche weitere Gefahren zu bannen und zu prüfen, ob der Betroffene noch atmet und ob er ansprechbar ist. Danach muss umgehend ein Notruf abgesetzt werden. Im Anschluss daran werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, die man als Laie durchführen kann, bis der Rettungswagen eintrifft. Tipp der ARAG Experten: Gegen Kopflosigkeit in der Notsituation kann eine App auf dem Handy helfen, die schnell durch die wichtigsten Schritte führt. Diese wird von den bekanntesten Rettungsdiensten wie Malteser, Deutsches Rotes Kreuz oder Arbeiter-Samariter-Bund kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es Notfall-Apps wie beispielsweise Nora oder den BfR-Giftnotruf (Bundesinstitut für Risikobewertung).
112 oder Schnelltaste
112 ist die bundesweite Notrufnummer. Auch vom Handy wird sie ohne Vorwahl gewählt. ARAG Experten weisen außerdem darauf hin, dass viele Smartphones inzwischen Schnelltasten haben, so dass vorher kein Entsperren des Telefons notwendig ist. So reicht beim iPhone zum Beispiel das anhaltende Drücken einer der Lautstärken-Tasten in Verbindung mit der Seitentaste, bei Samsung ist es das mehrmalige Drücken der Ein-/Austaste. Dadurch startet entweder der Notruf oder es wird eine Not-SMS mit Standortangabe versendet. Allerdings muss diese Option in den Einstellungen zunächst freigeschaltet werden.
Für alle EU-Mitgliedstaaten ist der Notruf 112 übrigens verpflichtend. Allerdings dürfen die Länder laut ARAG Experten die 112 auch ergänzend zum bisherigen nationalen Notruf (z. B. 15, 17 oder 18 in Frankreich oder 118 in Italien) schalten. Aber auch Länder außerhalb der EU wie beispielsweise die Schweiz, Montenegro oder die Türkei nutzen die 112 als Notrufnummer. Wer den Notruf 112 in den USA oder Kanada wählt, wird an den nationalen Notruf 911 weitergeleitet.
Klare Ansagen beim Notruf
Entscheidend für schnelle Hilfe sind korrekte und deutliche Informationen an die Leitstelle. Zunächst nennt man den genauen Unfallort. In Ortschaften sind dies die Straße, die nächstgelegene Hausnummer und bei Wohnungen die Etage; auf Bundesstraßen findet man im Abstand einiger hundert Meter weiße Stationszeichen, die die Straßennummer, den Abschnitt und die Station nennen. Auf Autobahnen ist es ähnlich, hier ist aber entscheidend, zusätzlich die Fahrtrichtung anzugeben. Notrufsäulen geben den Standort automatisch mit durch; beim Anruf über das Handy kann der Standort per GPS bestimmt und sogar die Ortungsfunktion freigegeben werden. Weitere wichtige Ansagen sind der eigene Name, eine Rückrufnummer sowie eine knappe Schilderung des Geschehens und der aktuellen Situation. Danach gilt es, konzentriert die weiteren Fragen zu beantworten. So schafft man selbst die besten Voraussetzungen dafür, dass der Notarzt schnell und gut vorbereitet eintrifft.
Unterlassene Hilfeleistung vs. Eigenschutz
Helfen oder nicht helfen ist übrigens nicht nur eine moralische Entscheidung. ARAG Experten warnen vor dem Wegsehen: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar und kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden. Im Strafgesetzbuch ist klar geregelt, wer zu helfen hat und es gibt dabei nur wenige Ausnahmen: Sich selber in Gefahr bringen muss bei der Ersten Hilfe niemand. Mutig, aber nicht übermütig lautet hier die Devise: Also erst die Gefahren für sich und andere am Notfallort ausschließen und dann helfen. Auch andere wichtige Pflichten wie zum Beispiel die Aufsichtspflicht über kleinere Kinder müssen für die Erste Hilfe nicht verletzt werden.
Erste-Hilfe-Kurs
Wer sich beim Ersthelfen sicher fühlen möchte, dem sei ein Erste-Hilfe-Kurs ans Herz gelegt, der für bestimmte Personengruppen, unter anderem Flugbegleiter oder betriebliche Ersthelfer, sogar Pflicht ist. Auch wenn die meisten ihn im Rahmen des Führerscheins gemacht haben, ist eine regelmäßige Auffrischung mehr als sinnvoll. Denn Kenntnisse verblassen nicht nur mit der Zeit, sondern neue Erfahrungen und Weiterentwicklungen in der Medizin führen auch zur Veränderung der Maßnahmen. So wird heute zum Beispiel von der Mund-zu-Mund-Beatmung durch Laien abgeraten. Denn laut Deutscher Herzstiftung haben mehrere Studien erwiesen, dass die Hemmschwelle zur Reanimation deutlich sinkt, wenn einfache Richtlinien gelten und die Anwendung klar ist. Da in den ersten Minuten nach einem Kollaps der Sauerstoff noch zur Versorgung des Organismus reicht, soll der Ersthelfer sich bei Erwachsenen auf die Herzdruckmassage beschränken. Die Ausnahme bilden natürlich regelmäßig geschulte und sichere Personen, für alle anderen aber gilt nur schnelles und kräftiges Drücken des Brustkorbs ohne Unterbrechung, so die ARAG Experten. Ein häufig genannter Hinweis ist, dabei dem Rhythmus des Bee-Gees-Hits ‚Stayin‘ Alive‘ zu folgen. Bei Kindern hingegen bleibt es beim klassischen Wechsel von Beatmung und Herzdruckmassage.
Viele weitere Infos rund um das Thema Erste Hilfe sowie die wichtigsten Anleitungen finden Sie in unserem ausführlichen Artikel „Keine Angst vor Erster Hilfe“ .
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