Fahrscheine bald ungültig
In Berlin und Brandenburg droht Unwissenden bald eine unangenehme Überraschung bei der Fahrscheinkontrolle, wenn sie Papiertickets des alten Tarifs vorzeigen. Wer vor April dieses Jahres eine Fahrkarte des VBB gekauft hat, kann diese im Oktober nicht mehr nutzen.
Dörte Elß, Vorständin der Verbraucherzentrale Berlin, und Christian A. Rumpke, Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, kritisieren die kurze Übergangsfrist: „Andere Verkehrsverbünde regeln die Übergänge für den Umtausch nach Preiserhöhungen durchaus mehrjährig.“ Auch in anderen Branchen seien Kund:innen verbraucherfreundlichere Lösungen gewohnt. So verlieren Gutscheine beispielsweise ihre Gültigkeit in der Regel nach drei Jahren – gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Probleme im Zusammenhang mit der Tarifänderung können Verbraucher:innen über eine Online-Beschwerdebox unkompliziert melden. Die Auswertung der Beschwerden dient als Grundlage für verbraucherpolitische Initiativen und Öffentlichkeitsarbeit der Verbraucherzentralen.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
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