Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Eine einvernehmliche Lösung sieht anders aus!
„Wieder einmal bewirken der Bund und die Länder eine rechtliche Verpflichtung zulasten der Kommunen, ohne hierfür einen ausreichend finanziellen Rahmen zu schaffen. Dass Kultusministerin Hamburg Einigkeit bei der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beschwören möchte, ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar. Die Probleme liegen jedoch vor Ort bei den Kommunen, die mit viel eigenem Geld bauliche Veränderungen vornehmen müssen und sich fragen, wo das geeignete Personal herkommen soll.“
Trips weist darauf hin, dass die zeitliche Vorgabe, den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 zu verwirklichen, unrealistisch ist: „Weder eine gesetzliche Umsetzung noch der Entwurf einer Förderrichtlinie liegen uns vor. Das bedeutet für die Kommunen vor allem Planungsunsicherheit. Niemand auf Bundes- oder Landesebene möchte die Verantwortung für ein eigentlich notwendiges Moratorium in den Mund nehmen. Eine Aufgabe mit solchen Herausforderungen kommt auch zum völlig falschen Zeitpunkt. Die kommunalen Haushalte stehen mit dem Rücken zur Wand, gleichzeitig berät die Bundesregierung über ein Wachstumschancengesetz, das allein die niedersächsischen Städte und Gemeinden mehrere hundert Millionen Euro kosten wird.“
Abschließend hält Trips fest: „Wir verweigern uns der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter keineswegs. Wir können die bisherigen Zusagen des Landes aber mitnichten begrüßen oder bejubeln.“
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