Heizungsgesetz: Gekleckert statt geklotzt
„Endlich hat die Hängepartie zum ‚Heizungsgesetz‘ ein Ende. Doch ist das der lang ersehnte Aufbruch in der Wärmewende? Leider nein. Statt dem klaren Signal für saubere und zukunftsfähige Heizungen, rücken Wasserstoff und Biomasse in den Vordergrund und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt. Statt zu klotzen wird gekleckert.
Umso wichtiger ist es nun, die Menschen über ineffiziente Heizsysteme wie den Wasserstoff, die sich als teure Kostenfallen entpuppen können, aufzuklären. Insbesondere da, wo das Geld knapp ist, sollten die Heizungen auf wirklich nachhaltige Lösungen umgestellt werden. Natürlich braucht es für die Investition Unterstützung.
Für die Reform der Förderung heißt das: Staatsgelder dürfen nur in wirklich zukunftsfähige Heizungen fließen. Subventionen etwa für ‚Wasserstoff-Ready‘-Heizungen in einzelnen Haushalten sind inakzeptabel. Die soziale Staffelung muss auch für vermietete Gebäude gelten. Und Energiesparen darf nicht weniger honoriert werden als die Umstellung der Heiztechnik. Die Fördersätze für Effizienzmaßnahmen müssen mindestens verdoppelt werden.
Doch Geld allein reicht nicht. Die Ampel muss endlich gesetzlich für einen sinkenden Energieverbrauch in Gebäuden sorgen. Dazu hat sie sich im Koalitionsvertrag verpflichtet. Die Effizienz-Standards für den Neubau und den Bestand müssen angehoben werden. Nur so kann Klimaschutz in Gebäuden gelingen. Nur so werden Menschen nachhaltig vor hohen Betriebskosten geschützt.“
Hintergrund:
Ziel des GEG war es, dass ab 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien versorgt wird. Die nun beschlossenen Anpassungen werden diesem Anspruch nicht gerecht. Das Inkrafttreten wird an das Vorliegen von kommunalen Wärmeplanen gekoppelt, damit verschiebt sich die Pflicht in vielen Orten auf Mitte 2028.
Viele Erfüllungsoptionen sind ökologisch inakzeptabel und verursachen zukünftig hohe Betriebskosten. Dazu zählen sogenannte „H2-ready“-Heizungen und die Möglichkeit, auch nach 2024 noch fossile Heizungen einzubauen, für die später eine anteilige Belieferung mit Biomasse oder Wasserstoff und daraus hergestellter Derivate nachgewiesen werden soll.
Laut Eckpunkten zur Weiterentwicklung der Förderung soll auch die Nutzung von „H2-ready“-Heizungen förderfähig sein. Die niedrigen Fördersätze für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 15 Prozent sollen beibehalten werden. Für den Heizungstausch ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Anschaffungskosten vorgesehen, plus Boni, die bis zu 70 Prozent Förderung ermöglichen.
Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf geeinigt, den Neubaustandard und die Anforderungen an Bauteile bei Bestandssanierungen anzuheben und das Fit-for-55-Paket der EU-Kommission zu unterstützen. Darin sind gesetzliche Mindeststandards für die Effizienz von Gebäuden vorgesehen. Vor allem FDP und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ziehen nun öffentlich ihre Unterstützung für diese Maßnahmen zurück.
Der Expertenrat für Klimafragen hat in seinem „Prüfbericht 2023 für die Sektoren Gebäude und Verkehr“ vom 22. August aufs Neue bestätigt, dass die Klimaziele für den Gebäudesektor mit den bisherigen und geplanten Maßnahmen nicht erreicht werden können.
Mehr Informationen:
- BUND-Stellungnahme zur Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Kostencheck von BUND, DUH und WWF zu „h2-ready“ und Biogasheizungen
- BUND- Klageschrift
- Hintergrundpapier zur BUND-Klimaklage
- Kontakt: Arne Fellermann, Abteilungsleiter Klimaschutz beim BUND, Tel.: 030-27586- 484, E-Mail: arne.fellermann@bund.net
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
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