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IGM zu den Ergebnissen der BMEL-Milchkonferenz: Genossenschaften von Artikel 148 nicht betroffen

Positiv bewertet Peter Manderfeld, Sprecher der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM), die Aussagen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu künftigen rechtlichen Vorgaben bei der Ausgestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien. In der gestrigen Konferenz zur Zukunft der Milchviehhaltung in Berlin kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick an, Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland umzusetzen. Dieser Schritt hätte aufgrund der Ausnahmeregelung für Genossenschaften in der Gemeinsamen Marktordnung für diese Unternehmen keine Auswirkungen.

Die Vertreter der Genossenschaften und Mitglieder der IGM haben in der Konferenz deutlich gemacht, dass sie externe Eingriffe in die bäuerliche Selbstverwaltung in den Molkereigenossenschaften strikt ablehnen. In ihren Unternehmen bestimmen die Landwirte als Eigentümer in demokratischen Verfahren die Unternehmensstrategie mit und regeln die in Satzung und Anlieferungsordnung festgelegten Lieferbedingungen selbst.

Auch wenn die Genossenschaften nicht direkt betroffen sein werden, hilft die nationale Umsetzung des Artikel 148 weder den Milcherzeugern, noch werden dadurch die grundlegenden Verhältnisse der Erzeuger am Milchmarkt positiv und nachhaltig verändert. „Ein solcher Ansatz wird insbesondere in Krisenphasen keinen positiven Effekt auf den Gesamtmarkt haben“, ist Manderfeld überzeugt.

Über die IGM

In der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM) haben sich ehrenamtliche Vertreter genossenschaftlicher Unternehmen zusammengeschlossen, um gemeinsame Positionen zu politischen Themen, die die Belange der Milcherzeuger und ihrer Genossenschaften tangieren, zu vertreten und sich über genossenschaftsspezifische und erzeugerbezogene Themen auszutauschen. Dieser Plattform gehören die genossenschaftlichen Molkereiunternehme ARLA amba, Bayerische Milchindustrie eG, Deutsches Milchkontor eG, Goldsteig GmbH, Hochwald Milch eG, Hohenloher Molkerei eG, Meierei Barmstedt eG, Milchwerke Oberfranken West eG, Molkerei Ammerland eG, Royal FrieslandCampina UA und Uelzena eG an.

Über den Deutscher Raiffeisenverband e.V.

Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.693 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 87,6 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Der DRV ist registrierter Interessenvertreter im Sinne des Lobbyregistergesetzes (Registernummer: R001376) und hat den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung akzeptiert.

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