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Jurastudium: Rechtlichen Rahmen für integrierten Bachelor of Laws schaffen

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) ist mit rund 8.000 Mitgliedern der größte und älteste Studentenverband Deutschlands und setzt sich bundesweit an zahlreichen Hochschulen für studentische Anliegen und eine moderne und zukunftsfähige Hochschulpolitik ein.

Der Bundesvorstand des RCDS fordert die bundesweit einheitliche Einführung eines in das Jurastudium integrierten Bachelor of Laws.

Der Bundesvorsitzende des RCDS, Lukas Honemann, betonte: „In Nordrhein-Westfalen steht der Jurabachelor im Koalitionsvertrag, in Hessen ist er bereits eingeführt – es muss bundesweit ein einheitlich gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, sonst droht Undurchsichtigkeit.“

Der Ansatz des in das Jurastudium integrierten Bachelors ermöglicht Studenten, die das erste Staatsexamen nicht bestehen, eine qualifizierte Alternative. Der Bachelor lässt einen Studienabschluss zu, der für eine Vielzahl von juristischen Positionen qualifiziert.

Die heutigen Jurastudenten sind enormen akademischen und psychologischen Belastungen ausgesetzt, insbesondere in den finalen Phasen ihres Studiums. So haben 70 Prozent der Jurastudenten in einer Umfrage des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften angegeben, dass sie das Jurastudium wegen des psychischen Drucks nicht weiterempfehlen. Der Druck, das anspruchsvolle erste Staatsexamen zu bestehen, führt zu einem beträchtlichen Maß an Stress und zu Misserfolgen.

Luisa Viktoria Jänicke, Mitglied es RCDS Bundesvorstandes, betonte: „Die Einführung eines bundesweit integrierten Bachelor of Laws würde den Studenten, die das erste Examen endgültig nicht bestanden haben, eine zusätzliche Gelegenheit eröffnen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass unser Rechtssystem weiterhin von gut ausgebildeten Fachkräften beeinflusst wird.“

Das Jurastudium ist anspruchsvoll und lang – am Ende ohne Abschluss dazustehen kann abschrecken und ein Problem darstellen. Mit dem integrierten Bachelor kann man außerdem im Ausland einen Master-Abschluss erwerben.

Aufgeweicht wird das Jurastudium dadurch nicht: Der Standard und das eigentliche Ziel des Studiums bleibt weiterhin das erste Staatsexamen.

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