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Kein Digitalzwang beim Sparpreis-Ticket der Bahn – vzbv und Digitalcourage kritisieren neue Regelung beim Kauf von Spartickets der Deutschen Bahn

Sogenannte Sparpreis-Tickets im Fernverkehr können bei der Deutschen Bahn (DB) ab Oktober nur noch unter Angabe einer Handynummer oder E-Mail-Adresse erworben werden. Alle, die dieser Datenfreigabe nicht zustimmen können oder wollen, werden damit künftig vom kostengünstigeren Reisen mit der Bahn ausgeschlossen, kritisieren Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Digitalcourage in einem gemeinsamen Statement.

„Die Bahn muss für alle da sein. Die Digitalisierung darf nicht zum Ausschluss der Schwächsten führen. Die Deutsche Bahn sollte alle bei der Digitalisierung mitnehmen statt Fahrgäste zu vertreiben“, sagt Ramona Pop. Viele alte oder eingeschränkte Menschen fühlten sich von der Online-Welt bereits heute überfordert. „Digitalisierung muss den Menschen nützen. Wer ein Sparpreis-Ticket kauft, darf nicht gezwungen werden, Daten preiszugeben“, sagt Pop.

„Bahnfahren ist umweltfreundliches Reisen und gehört zur Grundversorgung – es muss ohne Datenspuren und Digitalzwang möglich sein“, sagt Rena Tangens von Digitalcourage. „Unsere Mailadresse oder Telefonnummer werden nicht gebraucht, um uns befördern zu können – deshalb gehen sie die Bahn nichts an.“

Hintergrund

Die Deutsche Bahn schneidet immer mehr analoge Wege zum Kauf von Fahrscheinen ab. Bereits seit Mai 2023 können telefonisch keine Tickets mehr über die Servicenummer der Deutschen Bahn gekauft werden. Zudem sollen Sparpreis-Tickets nur noch bis Ende des Jahres an Automaten erhältlich sein. Am Schalter können die günstigeren Fernverkehrstickets nur noch erworben werden, wenn eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer hinterlegt wird.

vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bündelt als Dachverband die Kräfte der 16 Verbraucherzentralen in den Bundesländern sowie weiterer 29 verbraucherpolitischer Organisationen.

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