Mitteilung über den Wertpapiererwerb durch die UBS Group AG
Sibanye-Stillwater hat, wie in Abschnitt 122(3)(a) des Gesetzes vorgeschrieben, die erforderliche Mitteilung beim Takeover Regulation Panel eingereicht.
Der Verwaltungsrat von Sibanye-Stillwater übernimmt die Verantwortung für die in der Mitteilung enthaltenen Informationen, nachdem er die Formulare TRP121.1 von der UBS Group AG erhalten hat, und ist nach bestem Wissen und Gewissen der Ansicht, dass die in der Mitteilung enthaltenen Informationen dementsprechend wahrheitsgemäß sind und nichts ausgelassen wurde, was die Bedeutung der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen beeinträchtigen könnte.
Über Sibanye-Stillwater
Sibanye-Stillwater ist ein multinationaler Bergbau- und Metallverarbeitungskonzern mit einem breit gefächerten Portfolio von Betrieben, Projekten und Investitionen auf fünf Kontinenten. Die Gruppe ist auch einer der weltweit führenden Recycler von PGM-Autokatalysatoren und hat Beteiligungen an führenden Minenabfallaufbereitungsanlagen.
Sibanye-Stillwater hat sich als einer der weltweit größten Primärproduzenten von Platin, Palladium und Rhodium etabliert und ist ein erstklassiger Goldproduzent. Das Unternehmen produziert und veredelt außerdem Iridium und Ruthenium, Nickel, Chrom, Kupfer und Kobalt. Die Gruppe hat vor kurzem damit begonnen, ihr Anlagenportfolio auf den Abbau und die Verarbeitung von Batteriemetallen auszuweiten und zu diversifizieren und verstärkt ihre Präsenz in der Kreislaufwirtschaft durch den Ausbau und die Diversifizierung ihrer Recycling- und Abraumverwertungsaktivitäten weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter www.sibanyestillwater.com.
Website: www.sibanyestillwater.com
VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Bekanntmachung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "werden", "würden", "erwarten", "prognostizieren", "potenziell", "können", "könnten", "glauben", "anstreben", "antizipieren", "anvisieren", "schätzen" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sein.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem jener, die sich auf die zukünftigen Geschäftsaussichten von Sibanye-Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater"), die Finanzlage, die Produktions- und Betriebsprognosen, klima- und ESG-bezogene Aussagen, Ziele und Kennzahlen, Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen und die Fähigkeit, laufende und zukünftige Akquisitionen abzuschließen oder erfolgreich zu integrieren, beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil des Senior Managements von Sibanye-Stillwater wiedergeben. Die Leser werden davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf solche Aussagen zu verlassen.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Resultate erheblich von den historischen Ergebnissen oder von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten zukünftigen Ergebnissen abweichen. Folglich sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derer, die in Sibanye-Stillwaters integriertem Bericht 2022 und dem Jahresbericht auf Formular 20-F aufgeführt sind, der am 24. April 2023 bei der United States Securities and Exchange Commission eingereicht wurde (SEC File Nr. 333-234096). Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang).
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