Nicht abgerufene Mittel Einmalzahlung für Studierende/Fachschüler*innen müssen im System bleiben
Sie sagt:
„Voraussichtlich werden 140 bis 150 Millionen Euro an Energiepauschale bzw. Einmalzahlung nicht abgerufen werden. Diese Mittel müssen weiterhin zweckgebunden dafür eingesetzt werden, jene Gruppen von Studierenden mittelbar oder unmittelbar zu unterstützen, die durch die multiplen Krisen unserer Zeit in materieller oder immaterieller Not sind. Dafür ist das Geld gedacht, dafür sollte es auch eingesetzt werden – und nicht zurück in den allgemeinen Haushalt fließen.
Ich denke vor allem an die vielen Studierenden, die sich wegen psychischer Probleme und Krisen an die psychosozialen Beratungsstellen der Studierendenwerke wenden und wegen der immens hohen Nachfrage oft sehr lange auf einen Termin warten müssen. Die Belastungen der Studierenden sind gravierender, existenzieller geworden; es geht um Zweifel am Studium, depressive Verstimmungen, bis hin zu Suizidgedanken. Ein Teil unseres akademischen Nachwuchses steckt in einer Mental-Health-Krise. Schon mit einem niedrigen zweistelligen Millionen-Betrag könnten die Studierendenwerke ihre psychosoziale Beratung über die kommenden Jahre ausbauen und diesen Studierenden helfen. Studienabbrüche aus psychischer Not können wir uns nicht leisten.
Die dann noch verbleibenden Mittel sollten grundsätzlich materielle Härten abfedern und für Studierende in finanzieller Notlage bereitstehen. Wir wissen aus der 22. Sozialerhebung, dass 37% der Studierenden weniger als 800 Euro im Monat zur Verfügung haben, das BAföG aber nur 11% der Studierenden erreicht.
Bund und Länder haben im vergangenen Winter gemeinsam eine wichtige Hilfe gegen Energiepreiskrise und Inflation aufgesetzt. Es ist nur folgerichtig, die dafür eingesetzten Gelder weiterhin für diesen Zweck einzusetzen. Das schulden wir den jungen Menschen.“
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