Sozialversicherung: Wann Freiberufler für freie Mitarbeiter Beiträge bezahlen müssen
Gericht: Freiheitsstrafe für Rechtsanwalt wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu freien Mitarbeitern eines Rechtsanwalts entschieden (1 StR 188/22): Die freien Mitarbeiter waren im Urteilsfall als Beschäftigte anzusehen. Der Rechtsanwalt musste daher rund 120.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten.
Viel schlimmer traf den Anwalt aber sicherlich das Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die Vorinstanz hatte den Rechtsanwalt zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Zwar sah der BGH Fehler im Urteil der Vorinstanz. Dass der Rechtsanwalt straffrei aus der Sache herauskommt, ist aber unwahrscheinlich.
Urteil gilt nicht nur für Rechtsanwälte
Egal ob Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt oder Apotheker, freie Mitarbeiterinnen oder Freelancer sind ein erhebliches Risiko für Freiberuflerinnen und Freiberufler. Durch die sich abzeichnende immer strengere Rechtsprechung der Gerichte können solche Tätigkeitsverhältnisse immense Folgen für die Unternehmen haben. „Freie Mitarbeiter gehören in vielen Branchen jedoch zum Alltag. Unternehmen sollten aber ganz genau prüfen, ob wirklich eine selbstständige Tätigkeit des freien Mitarbeiters vorliegt“, rät Islinger.
Und wenn es nicht ohne freie Mitarbeiter oder Freelancer geht? „Dann bleibt nur das Statusfeststellungsverfahren. Sonst besteht immer ein nicht unerhebliches finanzielles und strafrechtliches Risiko“, sagt der Sozialversicherungsexperte. Auch wenn Freiberufler und andere Unternehmer in der Praxis ein Statusfeststellungsverfahren oft scheuen. Ohne dieses Verfahren ist das Risiko nahezu unkalkulierbar.
Gerade für die Berufsgruppe Steuerberater und Rechtsanwälte kommen noch berufsrechtliche Konsequenzen hinzu. Das kann bis zum Verlust der Zulassung führen.
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