Verbraucher & Recht

Tiny Haus: Neuer Trend trifft auf bewährte Rechtsregeln

Flexible, platz- und energiesparende Wohnmodelle gewinnen an Beliebtheit. Wer an den Erwerb eines sogenannten Tiny Hauses denkt, darf sicher sein: In keinem Angebot darf die Gewährleistung ausgeschlossen sein. Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg hat einen Tiny-Haus-Anbieter wegen einer entsprechenden unzulässigen Vertragsbedingung erfolgreich abgemahnt.

Eine Verbraucherin aus der Grenzregion ist auf der Suche nach einem Tiny Haus. Bei der Recherche im Internet stößt sie auf eine Firma aus Polen. Ein polnischer Unternehmer trägt laut eigenen Angaben zur Nachhaltigkeit bei: Er baut nicht mehr genutzte Bürocontainer in moderne Tiny Häuser um und bietet solche Raummodule zum attraktiven Preis versandkostenfrei in Deutschland an. Nach Kauf und Fertigstellung des Hauses aber stellt sich heraus, dass das Dach undicht ist und Regenwasser ins Haus eindringt. Da sie in ihrem Kaufvertrag den Ausschluss von jeglicher Gewährleistung gefunden hat, wandte sich die Käuferin mit der Frage, ob das rechtens sei, an das VIZ.

„Auch wenn die Mini-Häuser aus alten Containern bestehen, darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen sein“, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des VIZ. Der Verkäufer muss für die Qualität der angebotenen Leistung einstehen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen schützen die Erwerbenden auch bei grenzüberschreitenden Geschäften. Anderes gilt lediglich bei der Garantie: Diese ist freiwillig, Anbieter dürfen sie beschränken.

Das VIZ mahnte den Anbieter wegen des unzulässigen Ausschlusses der Gewährleistung ab. Dieser zeigte sich einsichtig und verpflichtete sich, solche Klauseln in Verbraucherverträgen nicht mehr zu verwenden.

Die Verbraucherschützerin rät, sich vor dem Erwerb eines Tiny Hauses umfassend zu informieren, sich mehrere Angebote mit detaillierten Vertragsunterlagen zu holen und dabei nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungsbeschreibungen näher unter die Lupe zu nehmen.  

Fragen zu grenzüberschreitenden Verbraucherangelegenheiten beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch:

Beratungstermine können Verbraucher:innen unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbaren.

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Den Pressetext finden Sie auch online unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/87798

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